Zählt ein zerbrochener Schläger auch zur Ausrüstung?
Die Situation:
Heiko Hautimmersodrauf steht auf dem Abschlag von Loch 9. Er atmet tief durch. Und nochmal. Und dann holt er mit seinem Driver aus und gibt Vollgas.
Schon im Schlag kommt ihm etwas komisch vor und der Ball fliegt auch nicht so, wie es bei soviel Energie zu erwarten wäre. Erschrockene Ausrufe seiner Mitspieler bestätigen ihm, dass etwas nicht stimmt. Und tatsächlich, er steht mit einem Schlägerschaft ohne Kopf auf dem Abschlag und 20 Meter weiter vorne auf dem roten Abschlag liegt sein Schlägerkopf.
„Da habe ich ja noch Glück, dass der Ball relativ gut geflogen ist. Und noch mehr Glück: Gleich kommen wir auf dem Parkplatz vorbei, da hole ich mir einen anderen Driver aus dem Auto“, kommentiert Heiko sein Pech.
„Darfst Du den überhaupt austauschen?“, fragt Ferdinand Fiesling. „So irre wie Du auf den Ball gehauen was, zählt das doch kaum noch zum ‘normalen Spielgebrauch’, was die Voraussetzung dafür wäre, den Schläger tauschen zu dürfen.“
Der dritte Spieler in der Gruppe, Kai Kicherlich, kichert über diesen Witz still vor sich hin. Oder war das kein Witz?
Auf jeden Fall sind alle drei Spieler ohne Verzögerung am Abschlag 10, und Heiko hat wie angekündigt einen neuen Driver aus dem Auto geholt. Kai steht an Heikos Bag und zählt bis 14 und dann noch der kaputte Schläger, den Heiko noch mit sich führt. „15 Schläger. Du hast 15 Schläger“, ruft er laut. „Das darfst Du nicht! Du bist disqualifiziert!“
Ist Heiko disqualifiziert?
Die Lösung:
Wenn hier jemand disqualifiziert ist, dann ist das Kai. Und zwar für schlechte Regelkenntnis und vorlaute Bemerkungen.
Nach Regel 4.1b zählen Teile eines zerbrochenen Schlägers nicht mit zur Anzahl der mitgeführten Schläger. Die Regel ist ein schönes Beispiel dafür, dass man Regelfragen auch mit gesundem Menschenverstand beantworten kann, wenn man weiß, wozu die Regel gedacht ist.







