Spurensicherung?
Die Situation:
Paul Pingeligerputter spielt früh morgens eine Runde und es liegt noch Tau auf den Grüns. Er spielt ein Lochspiel gegen Nina Nimmtessehrgenau. Gleich auf dem ersten Loch hat Paul einen Putt von drei Metern zum Birdie, während Nina wegen etwas Pech mit einem Bunker einen Putt von zwei Metern zum Par hat.
Paul legt mit den Worten „Ich weiß, dass ich den Schläger wieder aufnehmen muss, bevor ich mich an den Ball stelle“, seinen Putter auf das Grün und peilt die Spiellinie an. Wozu er da den Putter auf das Grün legen soll, weiß er auch nicht, aber das hat er mal bei einem guten Spieler so gesehen.
Dann nimmt er den Schläger wieder auf und stellt sich an den Ball. Zu seinem Erstaunen unterbricht Nina ihn: „Du musst nicht mehr putten, ich habe das Loch gewonnen.“
Wie kommt sie auf die Idee?
Die Lösung:
Einen Schläger auf ein mit Tau bedecktes Grün zu legen, wird einen Abdruck hinterlassen, der sichtbar bleibt, wenn der Schläger wieder aufgenommen wurde. Damit existiert ein Zeichen, an dem Paul sich ausrichten kann, was nach Regel 10.2b(3) untersagt ist.
Diesen Abdruck kann er nicht mehr entfernen, und er darf auch nicht durch das Entfernen von noch mehr Tau die Richtung dieses Abdrucks unkenntlich machen, denn Tau ist kein loser hinderlicher Naturstoff und darf nicht entfernt werden.