Regelfrage der Woche #44/2025 | © golfsupport.nl/Jos Linckens

Strafschläge für zu viel zusätzliche Information?

Die Situation: 

Anton Alleswisser spielt mit Frieda Fragdochmal und Doris Darfderdas. Frieda steht auf einem Loch etwa 110 Meter vor der Grünmitte, kann aber wegen eines kleinen Hügels direkt vor dem Grün nichts vom Grün oder dem Flaggenstock sehen. Die Spieler stehen auch etwas tiefer als das Grün und sind von Bäumen umgeben, während das Grün auf einer freien Fläche liegt.

 

Frieda fragt also: „Ich weiß hier außer der Entfernung nix! Wie sieht es denn da vorne aus?“

 

Der hilfsbereite Anton holt tief Luft: „Das Grün hat in der Mitte eine kleine Stufe und das Loch ist heute unten. An der ganzen linken Hälfte vom Grün ist ein blöder Bunker. Da der Wind heute aus Südwesten kommt, hast Du da oben in der Luft Gegenwind. Das ist sicher zwei Schläger mehr als normal für die Länge. Nun schlag aber endlich!“  

 

„Neee, noch nicht“, mischt sich Doris ein. „Wir müssen erst noch was klären, bevor sich keiner mehr dran erinnert.“

 

Was hat Anton da gerade alles erzählt? Darf er das?

Die Lösung:

In seiner Hilfsbereitschaft hat Anton viel erzählt. Und das meiste sind auch öffentlich zugängliche Informationen, die er straflos weitergeben darf.

 

Für seinen Rat, zwei Schläger mehr zu nehmen als normal, zieht er sich allerdings zwei Strafschläge für Beratung zu. Denn es ist alleine Sache des Spielers, die ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Schlägerwahl zu berücksichtigen.

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