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Regelfrage der Woche #52/2025 | © golfsupport.nl/Emanuel

Zirkusreifes Ballmarkieren erlaubt?

Die Situation: 

Ludwig Lässig hat auf das Grün geschlagen, wo sein Ball den Mitspieler Karl Kleinlich ihn schon ungeduldig bittet, den Ball zu markieren, denn er wolle jetzt endlich putten. 

 

Ferdinand Findetsowaskomisch steht kopfschüttelnd daneben und wartet ab.

 

Ludwig geht entsprechend seinem Namen lässig auf das Grün, nimmt einen Ballmarker aus der Hosentasche und wirft diesen gekonnt und ohne sich zu bücken unmittelbar hinter seinen Ball. Dann nimmt er seinen Putter und hebt den Ball mit der Rückseite des Schlägerkopfs auf.

 

Ferdinand guckt nur zu, Karl ist mit seinem Putt beschäftigt.

 

Nachdem Karl geputtet hat, legt Ludwig seinen Ball wieder mit dem Schlägerkopf zurück, schiebt mit einer eleganten Bewegung den Ballmarker zur Seite und nimmt auch diesen wieder mit seinem Putter auf.

 

Karl guckt inzwischen auch interessiert zu.

 

„Wisst ihr eigentlich, wie viele Kalorien man beim bücken verbraucht? Die Kraft brauche ich noch auf der Runde und kann sie nicht für so etwas wie Bälle markieren verplempern!“

 

Lassen Karl und Ferdinand so etwas zu?

Die Lösung:

Es kommt nicht darauf an, ob Karl oder Ferdinand Ludwigs eigenwilliges Markieren und Zurücklegen zulassen, sondern was die Golfregeln dazu sagen. 

 

Die Art des Markierens ist in der Definition mit „Hinlegen“ eines Ballmarkers beschrieben und nicht mit „Hinwerfen“. Da ist schon einmal Optimierungsbedarf, denn wenn das markieren nicht wie in der Definition geschieht, ist der Ball nicht markiert. 

 

Also nimmt Ludwig einen nicht (regelkonform) markierten Ball auf, wodurch er sich einen Strafschlag zuzieht. 

 

Das Zurücklegen des Balls muss nach Regel 14.2b(2) mir der Hand geschehen, sonst fällt dafür ein Strafschlag an. 

 

Ludwig hat aber Glück, dass die beiden Regelverstöße zusammen nur einen Strafschlag ergeben (Regel 1.3c(4)).  

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