Strafschläge für Musikhören?
Die Situation:
Die Spielleiterin Susanne Siehtauchallenmist steht mit ihrem Golfcart an einem Grün und wartet auf Fragen von Spielern, denn in dem aktuell laufenden Sponsorenturnier sind viele Gäste dabei, die sich alle für das Deutschlandfinale dieser Turnierserie qualifizieren möchten.
Gruppe 8, gestartet um 09.40 Uhr, kommt gerade mit einer Minute unter der Sollzeit vom Grün 11 und wird dafür von ihr ausgiebig gelobt, als sie bei der Spielerin Anna Akustika Ohrhörer bemerkt. Sie fragt Anna, ob sie diese Ohrhörer schon die ganze Runde tragen würde und was sie da hört?
Der Mitspieler Heinz Habichdochgleichgesagt mischt sich ein: „Hab ich doch gleich gesagt, ich weiß nicht, ob das richtig ist! Aber wie soll man das wissen? Das kommt ja nicht im Regelbuch vor.“
Und auch die dritte Mitspielerin Wilma Weißnichtobdasgutist mischt sich ein: „Ich habe ihr nur gesagt, sie soll die Dinger nicht so laut stellen, dass es mich stört. Außerdem haben wir ihr gesagt, dass so etwas verboten ist.“
Susanne setzt sich durch und fragt Anna, was sie da hören würde, die ihr zur Antwort gibt, dass sie immer bei derartig schwatzhaften Mitspielern mental beruhigende Meditationsmusik hören würde.
„Das kann ja nicht verboten sein, es muss doch ein Gegenmittel gegen diese beiden Schwätzer geben!“, ergänzt sie noch.
Susanne hakt nach „Haben die beiden wirklich gesagt, die Ohrhörer mit beruhigender Musik wären verboten?“
„Ja sicher, aber die reden so viel Unfug, da höre ich doch nicht hin.“
Was wird Susanne jetzt tun?
Die Lösung:
Susanne hat gerade eben die unangenehme Aufgabe, Anna ihre Disqualifikation nach Regel 4.3a(4) mitzuteilen. Zunächst fallen zwei Strafschläge für das Hören der entsprechenden Musik an, aber die Mitspieler hatten schon darauf hingewiesen, dass dies ein Regelverstoß sei und Anna hatte keinen Versuch unternommen, dies im Regelbuch oder bei der Spielleitung bestätigen zu lassen, sondern hatte weiter Musik gehört. Dies gilt dann als ein weiterer Regelverstoß, für den die Disqualifikation anfällt.
Ist das jetzt „böse“ von Susanne? Nein, denn alle anderen Spieler verlassen sich darauf, dass die Spielleitung bei Regelverstößen, die ihr bekannt werden, mit einer entsprechenden Strafe den vom Spieler erzielten Vorteil wieder ausgleicht.









