Besser gut gelaufen als schlecht gefahren?
Die Situation:
Bernd Bequemlich freut sich. Er hat sich zu einem Turnier angemeldet und in seiner Spielergruppe trifft er am ersten Abschlag Fritz Fährtgern, der aufgrund eines Attests ein Golfcart benutzen darf. Schnell hat er sich mit Fritz geeinigt und sein Golfbag auf dessen Cart geschnallt, aber natürlich wird er selbst laufen.
Neugierige und neidische Blicke treffen ihn während der Runde von Spielern auf anderen Löchern, und als er vom 18. Grün kommt, erwartet ihn bereits die Spielleitung.
Durfte Bernd sein Golfbag durch die Gegend fahren lassen?
Worauf kommt es bei der Entscheidung der Spielleitung an?
Die Lösung:
Ob Bernd hier straflos davonkommt, hängt von der Formulierung der Platzregel bezüglich der Cartnutzung ab.
Wird nur das Fahren mit einem Cart von einem Attest abhängig gemacht, interessiert es nicht, wie das Golfbag seinen Weg um den Platz findet.
Wird jedoch die Nutzung eines Carts reglementiert, so ist auch der Transport der Schläger eine „Nutzung“ und Bernd hat ein Problem.








