Ist es straflos, aus Ärger in den Bunkersand zu schlagen?
Die Situation:
Moni Menschärgerdichnicht hat in einen Bunker am Grün geschlagen. Da ihre Mitspieler Albert Achwieistdasschade und Hilde Hihiguckdirdasan wissen, dass Moni ein gespanntes Verhältnis zu Bunkern hat, kommen sie mit, um im Notfall zur Stelle zur sein (an anderer Stelle heißt so etwas „Katastrophentourismus“).
Am Bunker angekommen, nimmt sich Moni genervt ohne hinzuschauen das Sand-Wedge und geht in den Bunker.
Oh Schreck, sie sieht, dass ihr Ball in einem frischen Schuhabdruck liegt, der nicht von einem Leichtgewicht stammt. Das wird ein Stück Arbeit, den Ball gleichzeitig aus der Spur und aus dem Bunker zu bekommen.
„So ein Blödmann“, beschimpft sie den unbekannten Verursacher der Fußspuren. „Ich wünschte, der käme jetzt hier vorbei!“ Dabei schlägt sie aus Ärger ihren Schläger in den Sand.
Albert und Hilde schauen sich vielsagend an und nicken.
Stimmen sie Moni zu?
„Du hast Recht“, meint Hilde. „Das war ein Rindvieh. Aber das macht aus seinem Schuhabdruck leider keine Tierspur. Spiel erst mal zu Ende, dann rechnen wir.“
Was will sie rechnen?
Die Lösung:
Die rätselhafte Bemerkung von Hilde kann nur ein versteckter Hinweis auf etliche zu erwartende Bunkerschläge sein, denn es ist straflos, aus Ärger in den Bunkersand zu schlagen (Regel 12.2b).
Nicht immer ist schlechte Laune gleich ein Regelverstoß.










