Regelfrage #40

Was, wenn das Werkzeug fehlt?


19. Oktober 2022 , Dietrich von Garn


Martina Markierer
Martina Markierer | © (Photo by Harriet Lander/R&A/R&A via Getty Images)

In der Regelfrage der Woche widmet sich DGV-Regelexperte Dietrich von Garn einer „Regelproblematik“. Diesmal geht es wieder um Zacharias Zweifel und Martina Markierer, die keine Münze zur Hand hat und mit Blümchen oder Stift markieren möchte.

Die Situation:

Martina Markierer kommt zu ihrem Ball auf dem Grün. Bei dem nassen Wetter sieht der Ball ziemlich wüst aus: Grasschnipsel und Erde lassen ihn beinahe aussehen wie einen kleinen Globus, aber damit puttet niemand gut. Zum Glück darf der Ball auf dem Grün markiert und gereinigt werden. Doch oh Schreck, der Ballmarker ist nicht in der Hosentasche. Die beiden Mitspieler haben ihre Bälle auch schon markiert und können deshalb nicht helfen, das Kleingeld ist außer Reichweite im Golfbag. Also pflückt Martina Markierer schnell ein kleines Blümchen, das dem Mäher am Bunkerrand entgangen ist, und will es zum Markieren der Balllage hinter ihren Ball legen. 

Da kommt ein Einwand ihres Mitspielers Zacharias Zweifel, dass man (normalerweise) den Ball (eigentlich) nicht mit Blümchen markieren dürfe. Zweifelnd schauen sich alle an, aber keiner will etwas falsch machen. Also nimmt Martina Markierer ihren Bleistift aus der Tasche und will ihn hinter dem Ball in den Boden stecken. 

Das Geräusch ihres nach Luft schnappenden Zählers stoppt sie kurz bevor der Stift in das Grün gesteckt wird. Sie wolle doch nicht am Ende das Grün testen, indem sie darin herumsticht? Und außerdem gäbe es in den Ausrüstungsregeln eine Bestimmung, dass ein Ballmarker nicht länger als fünf Zentimeter sein dürfe.

Wiederum schauen sich alle ratlos an. Aber da die drei nach dem Motto spielen, „Viel vermuten aber keine Ahnung“, weiß keiner Bescheid, was man nun darf oder nicht. Martina Markierer entscheidet sich dazu, den Ball zu spielen wie er ist und danach im Clubhaus eine Umfrage zu starten, was es mit dem Markieren auf sich hat. 

Wie ist das denn nun?

Die Lösung:

Wie immer ist meistens etwas Wahres dran, wenn Gerüchte verbreitet werden: Nach der Definition „Ballmarker“ in den Golfregeln ist ein Ballmarker ein künstlicher Gegenstand. Wenn also niemand ein Plastikblümchen mitbringt, ist jegliche Botanik zum Markieren unzulässig.

Bei dem Stift sieht die Sache besser aus. Es gibt zwar in den Ausrüstungsregeln eine Bestimmung, dass ein als Ballmarker hergestellter Gegenstand, der Hilfen (z.B. Linien) zum Ausrichten enthält, nicht länger als 5,08 Zentimeter sein darf, aber der Bleistift ist kein Ballmarker und hat auch keine Zielvorrichtung, deshalb darf er genommen werden. 

Die Behauptung, man dürfe keinen Bleistift in das Grün stecken, ist ebenfalls aus einem Märchenbuch entnommen. Zum einen muss man zum Putten nicht wissen, welche Beschaffenheit der Boden unter dem Gras hat, zum anderen könnte man dies leicht beim Ausbessern von immer reichlich vorhandenen Balleinschlaglöchern feststellen.