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Patrick Reed: Erneute Niederlage vor Gericht


8. Januar 2024 , Thomas Fischbacher


Erneute Pleite: Patrick Reed
Erneute Pleite: Patrick Reed | © © golfsupport.nl/Rich Graessle/ism

Patrick Reed scheiterte vergangenes Jahr mit einer Verleumdungsklage gegen Journalisten. Nun muss der Masters-Gewinner von 2018 die Gerichtskosten der Beklagten übernehmen.

Patrick Reed ist eine der polarisierendsten Persönlichkeiten im Golfsport. Einige bewundern ihn für seine Erfolge und sein stark ausgeprägtes Selbstbewusstsein, während andere seine vielen kontroversen Momente und bisweilen auch unsportliches Verhalten kritisieren. 

Auch die Golfmedien begleiteten die Auftritte des Texaners, der 2018 beim Masters in Augusta seinen bisher größten Sieg erringen konnte, nicht immer mit einer positiven Note. Reed selbst stufte die Berichterstattung einiger US-Medien über ihn während seiner Laufbahn gar als diffamierend ein – und reichte bereits 2022 Klage ein. 

750 Millionen Dollar forderte der ehemalige Ryder-Cup-Star von verschiedenen Medienvertreter wie Eamon Lynch (Golfweek), Doug Ferguson (AP) und Brandel Chamblee (Golfchannel) ein. Reed, 33, behauptete, sie hätten sich seit Beginn seiner Laufbahn an „verschworen“, um ihn zu diffamieren. Vor allem auch während seines Wechsels auf die LIV Golf League. 

Klage scheiterte zwei Mal

Reed und sein umstrittener Anwalt Larry Klayman gaben an, die Berichterstattung sei von „Verschwörung, Verleumdung und schädigenden Unwahrheiten“ gekennzeichnet. Auch die PGA Tour sei Teil der Verschwörung, waren sich Klayman und sein Mandant sicher. 

Richter Timothy Corrigan vom Mittleren US-Bezirksgericht sah den Sachverhalt anders. Er wies die Klage vergangenes Jahr zum zweiten Mal ab. Es bestehe nicht der erforderliche Tatbestand, um die Presse wegen Verleumdung haftbar zu machen. Reed möge zwar über die negative Berichterstattung in den Medien frustriert sein (von denen einige übertrieben erscheinen), könne aber keine einklagbaren Verleumdungsansprüche geltend machen, so dass seine Klage abgewiesen werden müsse. Die Beklagten würden lediglich „das verfassungsmäßige Recht auf freie Meinungsäußerung“ für ihre Veröffentlichungen über Reed als „öffentliche Person“ ausüben. 

Reed muss Kosten übernehmen

Nun wurde Reed angewiesen, die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren der Beklagten zu übernehmen. Die Begründung eines Bundesrichters in Jacksonville, Florida: Reed hätte unbegründete Klagen eingereicht, um die Meinungsfreiheit zu unterdrücken. Welche Höhe die Gebühren betragen, ist unklar. 

Reed-Anwalt Klayman kündigte an, gegen das Urteil Berufung einlegen zu wollen.