Golf&Rehasport

Golf&Rehasport - Ihre Fragen, unsere Antworten


7. März 2022 ,


| © (Foto: DGV)

Hier stellen wir Ihnen die häufigsten Fragen zu unserem Projekt ,,Golf & Rehasport'' vor und beantworten diese für Sie.

Was sind die Ziele und Kernmaßnahmen des Projektes?

Das Projekt „Golf & Rehasport“ unterstützt alle DGV-Mitglieder bei der Mitglieder-Gewinnung und - Bindung durch die Durchführung von Rehabilitationssport im Profil Orthopädie auf einer Golfanlage – und das „auf Verordnung durch den Arzt“.

Ermöglicht wird dies durch die am 01.01.2022 in Kraft getretene Neufassung der „Rahmenvereinbarung Rehabilitationssport und Funktionstraining“, sodass erstmals auch Rehasport im Freien angeboten sowie Ausdauer- und Kraftausdauerübungen verordnet werden können.

Beim Rehabilitationssport handelt es sich darüber nicht um Rehabilitation, sondern um (Reha -) Sport, sodass keine Angst vor "schwierigen Fällen“ bestehen sollte, die auch abgelehnt werden können.

Welche Vorteile bringt das Projekt DGV-Mitgliedern?

Durch Rehabilitationssport werden vor allem Golfspieler in die Lage versetzt, länger Golf zu spielen, sodass sie aus gesundheitlichen Gründen später austreten.

Ein weiterer wesentlicher Vorteil besteht darin, dass Gruppenteilnehmer nicht Mitglied der Golfanlage sein müssen, sodass auch Nicht-Golfer teilnehmen können und somit das Angebot von verschreibungsfähigem Rehabilitationssport auch das größte Problem bei der Gewinnung von Nicht-Golfern reduziert: Die sehr große Hemmschwelle, eine Golfanlage zu besuchen.

Darüber hinaus ist das Angebot von Rehabilitationssport für die Gruppenteilnehmer kostenlos.

Auch erhält der Golfsport kommunikative Unterstützung durch die Verordnung von Ärzten und die Akquise von Ärzten relativ einfach, da sich vielfach Ärzte unter den Mitgliedern befinden.

Zudem wird durch ein solches Angebot ein echter Mehrwert für Golfspieler und die breite Öffentlichkeit geschaffen, was wiederum das Image und die Positionierung der Golfanlage nach Innen und Außen sowie des Golfsports insgesamt auch als Gesundheitssport verbessert und somit nochmals in die Mitgliedergewinnung und deren Bindung einzahlt.

Die Durchführung als medizinisch erforderliche Maßnahme ist übrigens während eines Pandemie bedingten Lockdowns grundsätzlich zulässig. 

Und nicht zuletzt sorgt die von den Kostenträgern erwünschte und kontrollierte Fortsetzung des Sports nach der Rehasportmaßnahme auf dann eigene Kosten für eine zusätzliche Attraktivität für Golfanlagen, sich im Rehasport zu engagieren.

Entsprechend können den Teilnehmern auf freiwilliger Basis auch bereits während des Rehabilitationssports (kostenpflichtige) Zusatzleistungen angeboten werden, damit die Rehasportler erfahren, dass Sport und Bewegung ihr Wohlbefinden nachhaltig verbessern, sodass sie im Anschluss an den Rehabilitationssport eine Mitgliedschaft auf eigene Kosten eingehen.

Letztendlich wollen alle beteiligten Institutionen Menschen bewegen und zum dauerhaften Sporttreiben zur Stärkung der Gesundheit motivieren. Und da Rehabilitationssport eine Rechtsanspruchsleistung und langfristige Maßnahme ist, ebnet sie sowohl den Weg für eine soziale und physiologische (aus Sicht des Betroffenen), als auch für eine wirtschaftliche Nachhaltigkeit für Golfanlagen.

Gibt es schon erste Erfahrungswerte?

Ja: Obwohl das Projekt erst Anfang 2022 offiziell startete, fand bereits im Oktober 2021 der erste Lehrgang für Golftrainer im Profi Orthopädie statt und eröffnete somit die Lehrgangsreihe für den Rehasport auf Golfanlagen.

Durchgeführt wurde der Lehrgang in Kooperation zwischen dem RehaSport Deutschland e.V. und Herrn Michael Lins, der nicht nur Masterprofessional, sondern auch Sportwissenschaftler ist und bereits über Erfahrungen mit Golf als Teil der Rehabilitation verfügt.

So hat beispielsweise eine Studie von Herrn Lins mit Einheiten im Golfsport während einer stationären Rehabilitation gezeigt, dass über die Hälfte der Teilnehmer nach einem Jahr noch aktiv waren und viele dem Golfsport treu blieben.

Um was geht es beim Rehabilitationssport Orthopädie bzw. was wird einer Gruppe angeboten?

Es geht um „Knie“, „Rücken“, Kraft und Beweglichkeit, also zunächst nicht um Golf.

Allerdings sollen und können die Teilnehmer durchaus in die Lage versetzt werden, einen ordentlichen Golfschwung zu reproduzieren. Und Golf kann als Angebot zum Anlocken integriert werden, bspw. am Ende einer Trainingseinheit oder als spielerisches Element zwischendurch.

Die Mindestdauer eines Kurses beträgt 45 Minuten, die maximale Gruppengröße 15 Teilnehmer und eine Mindestanzahl ist nicht vorgegeben. Jeder Teilnehmer benötigt eine verfügbare Fläche im Freien von 5 Quadratmetern und insgesamt beträgt der Leistungsumfang bzw. die Kursdauer in der Regel 50 Übungseinheiten innerhalb von 18 Monaten.

Letztendlich geht es darum, durch die Teilnahme an den regelmäßig abgehaltenen Übungsveranstaltungen in einer Gruppe mit Mitteln des Golfsports und sportlicher Spiele die ganzheitliche Ausdauer und Kraft zu stärken, die Koordination und Flexibilität zu verbessern und die Eigenverantwortlichkeit für die Gesundheit zu stärken, damit die Teilnehmer langfristig zu Bewegungstraining durch weiteres Sporttreiben in der Gruppe auf eigene Kosten im DGV-Mitglied motiviert werden.


Welche und wie viele Menschen haben Anspruch auf Rehabilitationssport?

Einen Anspruch auf Rehabilitationssport haben alle im Sinne des SGB IX behinderten UND von einer Behinderung bedrohten Menschen.

Eine Behinderung liegt bei körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen vor, wenn diese wahrscheinlich für länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustands abweichen.

Und von einer Behinderung bedroht sind Menschen, wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Inzwischen ist der Rehabilitationssport aus der Versorgungslandschaft nicht mehr wegzudenken. Bis zu 2 Millionen Menschen nehmen jährlich an einer Rehasportmaßnahme teil – mit einer jährlichen Wachstumsrate von 5 Prozent, wobei Long-COVID Erkrankungen die Bedeutung und das Aufgabenfeld für den Rehabilitationssport noch einmal deutlich erweitern werden.

Können auch Privatpatienten von dem Angebot profitieren?

Ja! Dafür bedarf es lediglich eines schriftlichen Angebotes der anbietenden Golfanlage für Privatpatienten, das diese bei ihrer Kasse hinsichtlich einer Erstattung einreichen – und in der Regel wird es genehmigt, wenn die Kosten moderat sind.

Wer kann Rehasport anbieten und durchführen?

Rehabilitationssport konnte bisher aufgrund der historischen Entwicklung hauptsächlich in örtlichen Rehabilitationsgruppen durchgeführt werden, die dem Deutschen Behindertensportverband e.V. (DBS) angehörten. Zudem konnte ein Anbieter von Rehabilitationssport nur ein gemeinnütziger, im Vereinsregister eingetragener Sportverein werden.

Dies hat sich geändert: Durch den branchenübergreifenden Berufsverband Rehabilitationssport | RehaSport Deutschland e.V. (RSD) ist eine Anerkennung für eine Vielzahl weiterer, geeigneter Einrichtungen möglich, die ebenfalls die Struktur und Qualität aufweisen, um den Rehabilitationssport gemäß der Rahmenvereinbarung zu erbringen. Dazu zählen z.B. Rehazentren, physiotherapeutische Praxen - und Sporteinrichtungen wie beispielsweise Golfanlagen.

Welche Voraussetzungen muss der Anbieter von Rehabilitationssport erfüllen?

Der Anbieter - ob Verein, selbständiger Übungsleiter oder Club – benötigt eine Anerkennung als Einrichtung und Anbieter von Rehabilitationssport. Hierfür sind insbesondere folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Eine ordentliche Mitgliedschaft im RehaSport Deutschland e.V. (RSD)
  • Die Einreichung bestimmter Unterlagen beim RSD wie bspw. eine Handlungsvollmacht und Verpflichtungserklärung sowie eine   Berufs-/Betriebshaftpflicht für Rehabilitationssport.
  • Eine Betreuungsvereinbarung mit einem Arzt.
  • Bestimmte Qualifikationsnachweise des Übungsleiters, insbesondere die mehrtägige Ausbildung zum Übungsleiter für den   Rehabilitationssport im Profi Orthopädie, ein Erste-Hilfe-Kurs sowie der Nachweis eines Pflichtmoduls mit 8   Unterrichtseinheiten (wobei letzteres in der Ausbildung enthalten ist).
  • Der Nachweis eines Pflichtmoduls (10 Unterrichtseinheiten) für die verantwortlichen Personen auf der Golfanlage (ist ebenfalls   in der Ausbildung zum Übungsleiter für den Rehabilitationssport enthalten).
  • Eine Grundrisszeichnung der Flächen, auf denen der Rehabilitationssport stattfinden soll.
  • Die Beantragung eines Institutionskennzeichens bei der ARGE.IK (Die ARGE.IK vergibt Kennzeichen zur Abrechnung mit Trägern   der Sozialversicherung).
  • Die Auswahl eines geeigneten Abrechnungsverfahrens nach § 302 SGB V mit den Kostenträgern inkl. der Anschaffung der   hierfür erforderlichen Hard- und Software.
  • Die Abnahme des Anbieters vor Ort (Überprüfung/Besichtigung der Angaben) durch den RSD.   
  • Die Anmeldung jeder einzelnen Rehasportgruppe im Webportal des RSD (das RSD Webportal stellt die Angebotspräsentation   gegenüber den Kostenträgern dar).
  • Die RSD Jahresstichtagsmeldung, bei der der Anbieter am Ende eines Jahres die Anzahl seiner betreuten Rehasportler meldet   (beinhaltet u.a. auch die geforderte Unfallversicherung).

Wie sieht die Ausbildung zum Übungsleiter für den Rehabilitationssport im Profil Orthopädie aus?

Da beim Rehabilitationssport die Übungen von Übungsleitern geleitet werden, die eine fachkundige Anleitung und Überwachung der Gruppen gewährleisten müssen, ist eine entsprechende Ausbildung notwendig.

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen Teil, der online an 7 Tagen zu je 5 Stunden vermittelt wird und die Grundlagen für die Arbeit als Rehasport-Übungsleiter schafft (anatomische und physiologische Grundlagen, Trainingslehre und Sportdidaktik sowie Wissen zu den wesentlichen orthopädischen Erkrankungsbildern).

Hinzu kommt ein praktischer Teil, der an 4 Tagen verschiedene Ansätze für Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit vermittelt und immer wieder einen Bezug zum Golfsport herstellt, indem sich die indikationsgerechten Übungen zur Verbesserung der motorischen Fähigkeiten am Anforderungsprofil der Sportart orientieren.

Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen Prüfung im Online-Verfahren und einer Lehrprobe ab.

Die Gebühr je Teilnehmer beträgt 700,00 EUR und beinhaltet die Pflichtmodule für Übungsleiter und Anbieter (die Gebühren für Ausbildungsveranstaltungen sind von der Umsatzsteuer befreit).

Teilnahmevoraussetzung ist eine C-Lizenz des DOSB e.V. oder eine vergleichbare Qualifikation (Einzelfallentscheidung).

Welche Erlöse können alleine aus einem Reha-Sport-Kurs erzielt werden?

  • Der (kalkulatorische) Erlös pro Stunde beträgt 124.80 (6,24 € Erstattung pro Kursteilnehmer bei 15 Kursteilnehmer und 45   Minuten Dauer).

Doch bitte bedenken Sie: Das Projekt hat die Gewinnung und Bindung Ihrer Mitglieder als Ziel, sodass diese Berechnung nicht als (primäre) Einkommensquelle, sondern als Marketingaktion betrachten werden sollte, die darüber hinaus auch noch bezahlt wird!

Zudem kann die Platzreife als bezahltes Zusatzangebot angeboten und weitere Trainer wie Azubis und C -Trainer als Übungsleiter eingebunden werden.

Wie hoch sind die Kosten, um die Voraussetzungen als Anbieter zu erfüllen?

Die ordentliche Mitgliedschaft im RehaSport Deutschland e.V. kostet 30 EUR pro Monat oder 330 EUR bei jährlicher Zahlung.

Die Ausbildung zum Übungsleiter für den Rehabilitationssport im Profil Orthopädie kostet 700 EUR (die Gebühren für   Ausbildungsveranstaltungen sind von der Umsatzsteuer befreit).

Der Preis für das Pflichtmodul für Verantwortliche beträgt 150 EUR und des Pflichtmoduls mit 8 Unterrichtseinheiten 80 EUR   (die Kosten sind in der Ausbildung zum Übungsleiter für den Rehabilitationssport enthalten und die Gebühren für   Ausbildungsveranstaltungen sind von der Umsatzsteuer befreit).

Die Beantragung eines Institutionskennzeichens ist kostenfrei.

Die Gebühr der Anerkennung für einen Rehasportanbieter beträgt regulär 650 EUR zzgl. MwSt.

Für Anmeldungen von Rehasportgruppen im RSD-Portal fallen keine Kosten an.

Bei der Jahresstichtagsmeldung zahlt der Anbieter je Rehasportler 2,50 EUR pro Jahr (Verein) bzw. als Nichtverein 5 EUR pro   Jahr.

Gibt es für die gesamte Abwicklung Unterstützung, am besten ein All-Inklusive-Angebot?

Es existiert ein Partnerangebot der es.te services GmbH, die für 15 Prozent der Abrechnungssumme die gesamte Abwicklung und alle Kosten übernimmt (Anerkennungsprozess, RSD-Beitrag Abgabe Stichtagsmeldung, Unfallversicherung, Erfassung, Erstanlage & Datenpflege, Hardware-Startpaket (1.600,-), Digitale Signatur Software für die Verwaltung, Abrechnung der Leistungen).

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Wenn Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit gerne direkt an Ihren Ansprechpartner beim DGV, Herrn Markus Lawatsch, wenden.

Oder Sie nehmen ganz einfach am gemeinschaftlichen Webinar des DGV in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband Rehabilitationssport | RehaSport Deutschland e.V. teil, das am 24. März 2022 von 14:00 bis 15:30 Uhr veranstaltet wird.