Regelfrage #21

Maulwurf als nützlicher Begleiter auf der Runde?


7. Juni 2022 , Dietrich von Garn


Bernd Bequemlich
Bernd Bequemlich | © Golfsupport.nl

In der „Regelfrage der Woche“ widmet sich DGV-Regelexperte Dietrich von Garn einer „Regelproblematik“. Diesmal geht es um Bernd Bequemlich und einen offensichtlich spielerfreundlichen Maulwurf.

Die Situation:

Bernd Bequemlich hat seinen Ball in eine Penalty Area geschlagen, aber zum Glück findet er ihn kurz vor der Wasserlinie, aufgehalten von einem Maulwurfshaufen eines offensichtlich spielerfreundlichen Maulwurfs.

Er macht eine Bemerkung zu seinem Zähler, dass er diesen Maulwurf gerne immer als kleinen Helfer in seinem Golfbag hätte: Erst den Ball aufhalten und dann noch Anlass zum Freedrop bieten, das könne kaum ein anderes Tier. Die Antwort seines Zählers lässt ihn jedoch verblüfft aufschauen. Was hat der Zähler Richard Ruling ihm gesagt?

Die Lösung:

Neben der scherzhaften Antwort, dass ein Maulwurf im Golfbag nicht von den Ausrüstungsregeln abgedeckt wäre, wird er ihm mitgeteilt haben, dass es nach Regel 16.1a(2) keine Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen gibt, wenn der Ball in einer Penalty Area legt.

Grund dafür ist unter anderem, dass Penalty Areas der natürliche Lebensraum von etlichen Tieren sind, so dass dort nicht „Ungewöhnliches“ daran sei. Auch zeitweiliges Wasser und das Wasser in der Penalty Area kann man nicht unterscheiden. 

Wenn Bernd Bequemlich droppen möchte, kann er das nur nach Regel 17 mit einem Strafschlag außerhalb der Penalty Area machen.