Regelfrage #5

Gutes Recht, sich anders zu entscheiden?


31. Januar 2024 , Dietrich von Garn


Darf Willi so einfach seine Meinung ändern?
Darf Willi so einfach seine Meinung ändern? | © golfsupport.nl/Dave Linckens

In der Regelfrage der Woche widmet sich DGV-Regelexperte Dietrich von Garn einer „Regelproblematik“. Diesmal spielen Willi Weißnichtsogenau und Stefan Sagschon ein wichtiges Match um ein großes Bier und Willi will erst droppen und tut es dann doch nicht.

Die Situation: 

Willi Weißnichtsogenau und Stefan Sagschon spielen ein wichtiges Match um ein großes Bier. Stefan hat seinen Ball kurz vor eine Penalty Area geschlagen und Willis Ball ist knapp hineingerollt, liegt aber noch einigermaßen spielbar, wenn Willi den Willen dazu hat.

Stefan fragt Willi, ob er mit einem Strafschlag droppen wird, was dieser missmutig bestätigt. Dann schlägt er seinen Ball, der zu Willis weiterem Verdruss auch noch gut fliegt und auf dem Grün landet. Wenn er jetzt mit einem Strafschlag droppt, ist das Loch mit Sicherheit verloren. Also stellt er sich hin, um den Ball doch aus der Penalty Area zu spielen und vielleicht mit Chip und Putt das Par zu retten, denn auf das Grün kommt er von dort sicher nicht.

Stefan protestiert: „Das ist falsche Auskunft! Du hast gesagt, dass Du droppst und jetzt spielst Du den Ball, wie er liegt. Das ist Lochverlust! Also, das würde es wohl sowieso für Dich, aber jetzt erst recht!“

Darf Willi so einfach seine Meinung ändern?

Die Lösung:

Es geht hier nicht um die Auskunft über die Anzahl Schläge oder eventuell angefallene Strafen, die korrekt erteilt werden muss, sondern es ging darum, was Willi gleich macht, wenn er an der Reihe ist. Da vorher noch ein ganz wichtiges anderes Ereignis stattfinden musste (Stefans Schlag), dessen Ausgang Willi in seiner Entscheidung beeinflussen kann, war schon die Frage überflüssig und die Antwort bestenfalls eine Option, über die Willi nachgedacht hatte.

Ergibt sich nach Stefans Schlag eine Lage für Willi, bei der er eine andere Taktik wählen muss als ursprünglich geplant, ist dies sein gutes Recht.

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