Regelfrage #43

Ist das Liegenlassen von Bällen verboten?


25. Oktober 2023 , Dietrich von Garn


Kay Kannnichtchippen
Kay Kannnichtchippen | © golfsupport.nl/David Buono/ism

In der Regelfrage der Woche widmet sich DGV-Regelexperte Dietrich von Garn einer „Regelproblematik“. Diesmal mit Kay Kannnichtchippen, Nico Nichtsnutzius und Ernst Ehrlich. Und es geht um eine Vereinbarung über das Liegenlassen von Bällen zur Unterstützung eines anderen Spielers.

Die Situation: 

Kay Kannnichtchippen und Nico Nichtsnutzius spielen mit Ernst Ehrlich im Herrengolf. Nico hat einen Glücksschlag gespielt, der zehn Zentimeter schräg hinter dem Loch liegen geblieben ist. Gerade will Nico seinen Ball markieren, weil Kay chippen will, da hört er Kay sagen: „Lass den ruhig liegen, der hilft mehr als er stört.“

Daraufhin erwidert Nico nur, er hätte nicht gewusst, ob das irgendwie geregelt wäre. Jedenfalls lässt er sich überreden und macht keine Anstalten mehr, seinen Ball zu markieren. 

Noch bevor Ernst etwas sagen kann, hat sich Kay hingestellt und toppt seinen Chip einen halben Meter an Nicos Ball vorbei über das Grün.

Was wird Ernst jetzt sagen?

Die Lösung:

Ernst wird den beiden sagen, dass es jetzt ernst wird. Und er wird den Spielern die Regel 15.3a zeigen.

Eine Vereinbarung über das Liegenlassen von Bällen zur Unterstützung eines anderen Spielers ist nicht zulässig und führt zu zwei Strafschlägen. Diese Strafschläge müssen die beiden sich nicht teilen. Es sind für jeden Spieler zwei vorgesehen. Wissen die betroffenen Spieler jedoch sogar, dass diese Vereinbarung unzulässig ist (wie jetzt alle Leser dieses Textes) und treffen dennoch diese Absprache, sind beiden nach Regel 1.3b(1) disqualifiziert.

Grund für diese strikte Regel ist, dass es keineswegs „fair“ ist, einem Spieler einen Vorteil zu verschaffen, den andere Spieler im gleichen Turnier nicht haben.

Ernst übernimmt hier die Verantwortung dafür, dass sich Kay keinen ungerechtfertigten Vorteil verschafft, wie es die Aufgabe jedes Spielers ist, der einen Regelverstoß beobachtet.

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