Regelfrage #29

Gemeinsamer Caddie und Insider-Wissen?


19. Juli 2023 , Dietrich von Garn


Bernd Bequemlich und Alfred Auchganzfaul
Bernd Bequemlich und Alfred Auchganzfaul | © golfsupport.nl/Brian Spurlock/ism

In der Regelfrage der Woche widmet sich DGV-Regelexperte Dietrich von Garn einer „Regelproblematik“. Diesmal nimmt Bernd Bequemlich ein Golfcart und sein Sohn hilft als Caddie aus, auch Mitspieler Alfred Auchganzfaul.

Die Situation: 

Bernd Bequemlich hat sich ein Golfcart für ein Turnier gemietet und nimmt seinen Sohn als Chauffeur und Caddie mit (dafür, dass er Cart fahren darf, holt er dann gerne die Schläger aus dem Bag). Da hinten auf dem Cart noch Platz für ein weiteres Golfbag ist, kommt der Mitspieler Alfred Auchganzfaul an und fragt, ob Bernds Sohn auch noch sein Bag auf dem Cart mitnehmen könne. Komische Fragestellung, aber dies wird gerne erlaubt, in Erwartung eines oder mehrerer Getränke nach der Runde.

Drei Löcher später auf einem Par 3 wird es kompliziert. Bernd lässt sich einen Schläger geben, trifft das Grün und dann rätselt Alfred, was für einen Schläger er nehmen soll.

Schließlich fragt er Bernds Sohn: „Was hast Du Deinem Vater da gerade gegeben?“ Und schon streitet sich die ganze Gruppe, dass Alfred nicht einfach fragen dürfe, was ein anderer Spieler für einen Schläger benutzt hat.

Wie beenden wir diesen Streit?

Die Lösung:

Alfred hat vor der Runde nicht etwa Bernd gefragt, ob er seine Schläger auf das Cart stellen dürfe (was normal gewesen wäre), sondern er hat Bernds Sohn gefragt, ob dieser auch seine Schläger transportieren würde. Als dieser zustimmte, galt er damit auch als Alfreds Caddie. Nach der Klarstellung 10.2a/1 darf ein Spieler von einem gemeinsam eingesetzten Caddie alle Informationen erfragen, die diesem zur Verfügung stehen. Also gibt es hier keinen Grund zur Aufregung, auch wenn Bernd dies wahrscheinlich nicht gefällt.

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