Regelfrage #6

Besser gut gelaufen als schlecht gefahren?


8. Februar 2023 , Dietrich von Garn


Darf ein Cart trotz Fahrverbot genutzt werden?
Darf ein Cart trotz Fahrverbot genutzt werden? | © Ross Kinnaird/Getty Images

In der Regelfrage der Woche widmet sich DGV-Regelexperte Dietrich von Garn einer „Regelproblematik“. Diesmal geht es um Bernd Bequemlich, der sein Golfbag auf Fritz Fährtgerns Cart schnallt, und dafür neidische Blicke erntet.

Die Situation:

Bernd Bequemlich freut sich. Er hat sich zu einem Turnier angemeldet und in seiner Spielergruppe trifft er am ersten Abschlag Fritz Fährtgern, der aufgrund eines Attests ein Golfcart benutzen darf. Schnell hat er sich mit Fritz geeinigt und sein Golfbag auf dessen Cart geschnallt, aber natürlich wird er selbst laufen.

Neugierige und neidische Blicke treffen ihn während der Runde von Spielern auf anderen Löchern, und als er vom 18. Grün kommt, erwartet ihn bereits die Spielleitung. Durfte Bernd sein Golfbag durch die Gegend fahren lassen? Worauf kommt es bei der Entscheidung der Spielleitung an?

Lösung:

Ob Bernd hier straflos davonkommt, hängt von der Formulierung der Platzregel bezüglich der Cartnutzung ab. Wird nur das Fahren mit einem Cart von einem Attest abhängig gemacht, interessiert es nicht, wie das Golfbag seinen Weg um den Platz findet. Wird jedoch die Nutzung eines Carts reglementiert, so ist auch der Transport der Schläger eine „Nutzung“ und Bernd hat ein Problem.