Regelfrage #3

Verändern Bückverhinderer Spieleigenschaften?


17. Januar 2023 , Dietrich von Garn


Rudi Rücken, Markus Mecker, Walter Willkeinärger
Rudi Rücken, Markus Mecker, Walter Willkeinärger | © (Photo by Ross Kinnaird/Getty Images)

In der Regelfrage der Woche widmet sich DGV-Regelexperte Dietrich von Garn einer „Regelproblematik“. Diesmal geht es um den Putter von Rudi Rücken, Markus Mecker und Walter Willkeinärger und veränderte Spieleigenschaften eines Schlägers.

Die Situation:

Rudi Rücken spielt in einem Turnier mit. Als er auf einem Grün eingelocht hat und keiner seiner Mitspieler hilfsbereit hinzuspringt, um den Ball aus dem Loch zu holen (solche Leute gibt es oft), kramt er kurz in seiner Jackentasche, holt einen Gummistöpsel mit einem Saugnapf daraus hervor, den er an den Griff seines Putters steckt und damit den Ball aus dem Loch holt.  

Seine Mitspieler schauen zu und staunen über die Technik. Am nächsten Loch kommt wieder der Putter zum Einsatz (als Schläger), doch oh Schreck, der Stöpsel steckt noch auf dem Griffende! Das kann Markus Mecker so nicht hinnehmen. Ob Rudi wisse, dass er die Spieleigenschaften seines Schlägers durch das Gewicht des Gummistöpsels am oberen Ende verändert habe? Ob er sich klar darüber sei, dass das ein Regelverstoß sei, und zwar ein ganz schlimmer, vorsätzlicher, häßlicher?

Rudi schaut ihn erstaunt an: Die paar Gramm, am Griffende, die spürt doch niemand. Am Schlägerkopf würde es sich bemerkbar machen, aber am anderen Ende nicht. Vor allem nicht am Putter, der gar nicht so beschleunigt wird wie andere Schläger. Der dritte Mitspieler, Walter Willkeinärger, schaut zwischen den beiden hin und her. Wem soll er Recht geben, um seine Ruhe zu haben?

Die Lösung:

Rudi Rücken hat Recht. Es ist zwar nicht zulässig, während der Runde Gewichte am Putter anzubringen, aber nur aus dem Zweck, die Spieleigenschaften zu verändern. Dies geschieht nicht durch den Gummistöpsel am Griffende. Zudem wird in den Ausrüstungsregeln (s. DGV-Serviceportal) ausdrücklich ein „Ballaufheber“ als zulässiges Anbauteil angesprochen. Nun kann sich Walter auch beruhigt einer Meinung anschließen.