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Das CO2-Lexikon: Zehn wichtige Begriffe


3. April 2024 , Redaktion Golf.de


Grundwissen zum Thema CO2
Grundwissen zum Thema CO2 | © Golf Sustainable

Das CO2-Lexikon liefert eine Übersicht der zehn wichtigsten Begriffe zum Thema CO2, die Golfanlagenbetreiber und Golfer kennen sollten. Eine kurze Erläuterung.

Kohlenstoffdioxid CO2

Das farb- und geruchlose Gas CO2 entsteht primär aus der Verbrennung von organischen Materialien, die aus Kohlenstoff bestehen (z.B. Erdöl, Holz, Kohle). Das CO2 in der Luft ist ein sogenanntes Treibhausgas, das in der Atmosphäre die von der Erde absorbierende Wärmestrahlung wieder zurück auf die Welt schickt und diese damit erwärmt.

Von Pflanzen wird im Rahmen der Fotosynthese CO2 zur Energiegewinnung genutzt und in Sauerstoff umgewandelt und somit abgebaut. Ozeane nehmen zum Beispiel CO2 auf und das Erdreich (z.B. Permafrostböden) kann das Gas einlagern. Bei den Einsparpotenzialen bietet sich bei der Stromerzeugung Ökostrom aus Wind- oder Sonnenenergie an, eine überwiegend pflanzliche Ernährung sowie die Vermeidung von klimaschädlichen Mobilitätsangeboten. Insbesondere bei Letzterem können CO2-Rechner zur Ermittlung des individuellen CO2-Fußabdrucks weiterhelfen.

Klimaneutralität

Klimaneutralität herrscht dann, wenn entweder keine Treibhausgase in die Atmosphäre abgegeben oder deren Emissionen vollständig kompensiert werden und es hiermit insgesamt zu keinem Anstieg der CO₂-Konzentration kommt („Netto-Null-Emission“). Die EU plant die Treibhausgase im Vergleich zu 1990 um 55 Prozent bis 2030 zu verringern, bis 2050 soll die EU klimaneutral werden. Eckpfeiler für dieses Vorhaben sind der 2019 von der EU verabschiedete European Green Deal sowie Verhandlungen rund um ein neues europäisches Klimagesetz.

Ein 2018 vorgelegter Bericht des Weltklimarats (IPCC) zeigte, dass die bisherigen Zielvorgaben der Vertragsstaaten des Pariser Abkommen noch nicht genügen, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen. Die CO2-Emissionen müssten hierfür bis 2030 um 45 Prozent gegenüber dem Wert von 2010 verringert und bis 2050 auf null reduziert werden.

UN Climate Ambition Alliance: Race to Zero

Race To Zero ist eine auf dem Klima-Aktionsgipfel 2019 gegründete globale Kampagne der Vereinten Nationen (UN), die Unternehmen, Städte, Regionen und Investoren für eine gesunde, widerstandsfähige und kohlenstofffreie Erholung mobilisieren soll, die künftige Bedrohungen verhindert, menschenwürdige Arbeitsplätze schafft und ein integratives, nachhaltiges Wachstum ermöglicht.

Über 11.000 nichtstaatliche Akteure haben sich im Rahmen der UN Climate Ambition Alliance verpflichtet, bis spätestens 2050 Netto-Null-Emissionen zu erreichen. Ziel ist es, eine Dynamik für den Übergang zu einer CO2-freien Wirtschaft aufzubauen, in der die Regierungen ihre Beiträge zum Pariser Abkommen verstärken müssen.

Klimabilanz

Der Deutsche Wetterdienst (DWD) erhebt neben seinen seit 1881 erhobenen systematischen Wetteraufzeichnungen auch in regelmäßigen Abständen eine Klimabilanz in Form von Analysen zur Klimaentwicklung in Deutschland. Die Expert:innen dieser Bundesbehörde beobachteten zuletzt Hitzeperioden und -intensitäten, einen Aufwärtstrend beim kontinuierlichen Anstieg der Jahresmitteltemperatur von 1,7 Grad Celsius. Gemäß der Jahresbilanz von 2022 war das abgelaufene Jahr zusammen mit 2018 das sonnenreichste und wärmste Jahr in Deutschland.

Hierbei wird ein Zehnjahresdurchschnitt erhoben, der mit den Jahrzehnten davor verglichen wird. Gemessene Parameter des DWD sind unter anderem die durchschnittliche Regenmenge, die Sonnenscheindauer oder die Temperatur. Extremwetter ist ein Symptom des Klimawandels, das sich durch gehäufte und intensivere Extremwetterereignisse wie beispielsweise Dürren, Tornados, extremem Schneefall oder auch schweren Gewittern äußern kann.

Pariser Abkommen – Kyoto-Protokoll

Am 12. Dezember 2015 auf der internationalen Klimakonferenz in der französischen Hauptstadt mit dem Ziel der Eindämmung der Ursachen des Klimawandels beschlossen und seit 2016 in Kraft, sind nach dem Pariser Abkommen alle Staaten völkerrechtlich dazu verpflichtet, Maßnahmen auf nationaler Eben zur Reduktion des CO2-Ausstoßes  zu definieren. In dem einst von 196 Staaten und der Europäischen Union unterzeichneten Dokument gehört zur wichtigsten Vereinbarung, dass die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf deutlich unter zwei Grad Celsius zu begrenzen ist, möglichst sogar auf unter 1,5 Grad.

Alle fünf Jahre werden die Selbstverpflichtungen der Länder überprüft und müssen von den Staaten durch neue, strengere Maßnahmen ersetzt werden. Die Kosten für Klimaschutz sollen vor allem die Industriestaaten tragen. Die Vertragsstaaten sind völkerrechtlich nicht verpflichtet, diese Klimaschutzziele tatsächlich zu erreichen, müssen sich jedoch mit entsprechenden Gesetzen zumindest darum bemühen.

Das Pariser Klimaabkommen ist das Nachfolgedokument des Kyoto-Protokolls, das 1997 in Japan auf der dritten UN-Klimakonferenz beschlossen wurde und 2005 in Kraft trat. Letzteres sah im Vergleich zum Pariser Abkommen noch nicht vor, dass alle Staaten, also auch Schwellen- und Entwicklungsländer, nationale Selbstverpflichtungen ausarbeiten müssen. Konkrete Ziele und Maßnahmen, die in der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) einst 1992 noch nicht festlegt wurden, werden auf den jährlichen stattfinden Klimagipfeln von den inzwischen 197 Vertragsparteien ausgehandelt.

Green House Gas Protokoll

Das Green House Gas-Protokoll (GHG), zu Deutsch „Treibhausgasprotokoll“, legt weltweit standardisierte Rahmenbedingungen für die Messung und das Management von Treibhausgasemissionen aus privaten und öffentlichen Betrieben, Wertschöpfungsketten und Minderungsmaßnahmen fest. Es gilt als der am meisten verbreitete Standard zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und entwickelt Standards, Berechnungs-Tools und Online-Schulungen, die Ländern und Städten helfen, die Fortschritte bei der Erreichung ihrer Klimaziele zu verfolgen.

Im Rahmen der Partnerschaft zwischen dem World Resources Institute (WRI) und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) arbeiten die Verantwortlichen des GHG-Protokolls mit Regierungen, Industrieverbänden, NGOs, Unternehmen und anderen Organisationen zusammen.

CO2-Offsetting

Die Klimakompensation („CO2-Offsetting“) soll prinzipiell Treibhausgas-Emissionen ausgleichen, die zuvor entstanden und möglicherweise nicht zu vermeiden sind. Nach der Messung der Emissionen eines Unternehmens können im Rahmen von Kompensationszahlungen CO2-Gutschriften von Betreibern von Klimaschutzprojekten erworben werden. Solche Projekte sollen den Ausstoß klimarelevanter Gase vermeiden oder reduzieren, wie es zum Beispiel bei Aufforstungsprojekten oder Windkraftanlagen der Fall sein kann.

Diese Gutschriften, die in Tonnen für eine gewisse Menge an CO2 angegeben werden, sind auch von Kompensationshändlern zu kaufen (z.B. myclimate, atmosfair). Diese besitzen unterschiedliche Zertifizierungen (z.B. Verra, Gold Standard). Das Umweltbundesamt stellt ausführliche Kriterien für die Beurteilung der Qualität von Kompensationsanbietern und -angeboten auf. Der Handel mit CO2-Gutschriften findet sowohl auf Staatenebene als auch privat auf sogenannten freiwilligen Märkten statt.

Scope (1,2,3)

Das Scope-Konzept des GHG-Protokolls bezieht sich mit seinen drei Kategorien auf alle Prozesse und Ressourcen, die zur Fertigstellung eines Projekts erforderlich sind und stellt sicher, dass zwei oder mehr Unternehmen nicht Emissionen im selben Geltungsbereich erfassen.

Scope-1-Emissionen sind Emissionen aus Quellen, die direkt von Ihrem Unternehmen verantwortet oder kontrolliert werden (z.B. Erdgas, Brennstoffe, Kühlmittel, Emissionen durch den Betrieb von Heizkesseln und Öfen, Fuhrpark). Scope-2-Emissionen sind indirekte Treibhausgas-Emissionen aus eingekaufter Energie, wie Strom, Wasserdampf, Fernwärme oder -kälte, die außerhalb Ihrer eigenen Systemgrenzen erzeugt, aber von Ihrem Unternehmen verbraucht werden. Scope 3 umfasst alle indirekten Emissionen, die entlang einer Wertschöpfungskette entstehen. Entweder in Form von vorgelagerten Emissionen, die mit eingekauften Waren (materiellen Gütern) und Dienstleistungen (immateriellen Gütern) oder mit nachgelagerten Emissionen (außerhalb des Unternehmens) in Verbindung stehen.

Double-Counting

Innerhalb des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) tauchte immer wieder die zentrale Frage auf, wie Doppelzählungen („Double-Counting“) von Emissionsminderungen verhindert werden können. Im Rahmen der 2021 in Glasgow stattfindenden 26. Weltklimakonferenz wurde ein zentrales Aufsichtsgremium ins Leben gerufen, dass diese Grauzone sowohl kontrolliert als auch die Daten zentral registriert.

Corresponding adjustments

CO2-Zertifikate können auf internationalen Märkten transferiert werden. Damit dies global reibungslos funktioniert, wurde auf der Konferenz 2021 in Glasgow Artikel 6 verabschiedet, der die Kooperationen zwischen Staaten oder den Partnern auf den freiwilligen Märkten regelt.

Um Doppelzählungen zu verhindern, treffen Länder oder Organisationen untereinander Abkommen („Corresponding Adjustments“). Hier wird sichergestellt, dass die CO2-Reduktion vom nationalen Treibhausgasinventar abgezogen wird, in dem das Klimaschutzprojekt stattfindet. Ein Gastland kann wählen, ob es die Emissionsreduktionen für sich beansprucht oder nicht. Bei Letzterem spricht man vom Corresponding Adjustment (CA), das dann auch auf dem CO2-Zertifikat auftaucht.