Regelfrage #35

Bitte um Beratung - was ist da nur falsch?


14. September 2022 , Dietrich von Garn


Susanne Sagnix und Wilma Weißnicht
Susanne Sagnix und Wilma Weißnicht | © (Photo by Hannah Peters/Getty Images)

In der Regelfrage der Woche widmet sich DGV-Regelexperte Dietrich von Garn einer „Regelproblematik“. Diesmal geht es um Susanne Sagnix und Wilma Weißnicht und Schwungtipps während einer Gewitterunterbrechung.

Die Situation:

Susanne Sagnix und Wilma Weißnicht sitzen während einer kurzem Spielunterbrechung wegen Gewitter zusammen mit anderen Spielern in einer Blitzschutzhütte und warten auf das Signal zur Spielfortsetzung. Die beiden unterhalten sich über den bisherigen Verlauf der Runde - und vor allem darüber, dass Wilma bisher fast jedes Eisen getoppt hat, was sie schrecklich ärgert.

Ob denn Susanne Sagnix nicht einen Tipp hätte, was da in ihrem Schwung nicht stimmt. Sie sei doch immerhin C-Trainerin und würde bestimmt etwas dazu sagen können. Susanne Sagnix schaut sie entsetzt an. Auch die anderen Spieler werden hellhörig. War das eine Bitte um Beratung? Sieht Regel 10.2 nicht eine Strafe dafür vor, wenn Beratung erbeten oder erteilt wird? Also sagt sie mal nix, das passt auch zu ihr.

Müsste sie sich als Zählerin nicht zu dem Fall äußern?

Die Lösung:

Die Spieler in der Blitzschutzhütte sollten einmal das „Kleingedruckte“ lesen, bzw. weiter als nur den ersten Satz der Regel 10.2. Diese besagt ausdrücklich, dass die Regel vor der Runde oder während einer Spielunterbrechung nach Regel 5.7a nicht gilt. Also kann Wilma Weißnicht ganz regelkonform geholfen werden.