Erstmals in seiner Geschichte hat das Auswärtige Amt Mitte März 2020 eine weltweite Reisewarnung für alle nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland ausgesprochen. Grund hierfür sind der stark eingeschränkte internationale Luft- und Reiseverkehr sowie die Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Einschränkungen, die viele Länder anlässlich der Ausbreitung von Covid-19 erlassen haben. Auch Rückreisemöglichkeiten sind häufig eingeschränkt.
"Wer aktuell ins Ausland reist, weiß nicht, ob er überhaupt wie geplant nach Deutschland zurückkehren kann. Der internationale Flugverkehr liegt am Boden, viele Grenzen sind geschlossen und es bestehen auch innerhalb der Urlaubsländer Ausgangssperren und Reisebeschränkungen", so Außenminister Maas.
Da diese Umstände fortbestehen, gilt die weltweite Reisewarnung vorerst bis zum 14. Juni. Dann, nach den Pfingstferien, sollen die Warnungen in Reisehinweise umgewandelt werden. Die Entwicklungen in der Corona-Epidemie unterscheiden stark sich von Land zu Land. Eine Aufhebung der Reisewarnung könnte daher zunächst nur für einige Länder oder Regionen erfolgen. "Für Europa wird es sicher früher möglich sein, die Reisewarnung aufzuheben als für andere Reiseziele – vorausgesetzt, dass sich der positive Trend in vielen Ländern verstetigt", so Maas.
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Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Reisewarnung und Reisehinweis? Reisehinweise des Auswärtigen Amts enthalten Informationen zu den für Reisende relevanten Besonderheiten eines Landes, den Einreisebestimmungen in fremde Länder, zu Zollvorschriften und strafrechtlichen Vorschriften und zu medizinischen Hinweisen. Reisewarnungen werden ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. Gegebenenfalls wird auch nur vor Reisen in bestimmte Regionen eines Landes gewarnt (Teilreisewarnung). Deutsche, die in diesem Land/dieser Region leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.
Aber wie geht es jetzt weiter? Ziel muss es sein, das Vorgehen in Europa so gut wie möglich abzustimmen, auch wenn sich die Lage von Land zu Land noch unterscheidet. Maas: "Wir müssen nicht alle im selben Takt vorangehen, aber eben auch nicht im Wettlauf – und so, dass wir einander nicht auf die Füße treten." Nur wenn wenn die Lockerungen auf beiden Seiten erfolgen, seien Reisen wirklich möglich. Dass trotz Lockerungen im Sommerurlaub mit ungewohnten Einschränkungen gerechnet werden muss, hatte Außenminister Maas bereits zuvor deutlich gemacht: "Die Urlaubsaison 2020 wird ganz anders als wir es zuletzt gewohnt waren, das lässt sich schon jetzt sagen. Und sie wird anders als wir uns das alle unter normalen Umständen wünschen."
Wie sich die Situation im Einzelnen nach dem 14. Juni darstellt, lässt sich gegenwärtig nicht belastbar sagen. Das weitere Prozedere in Sachen Reisewarnung hängt von den Entwicklungen auch in anderen Ländern ab. Maas: "Wir werden entscheiden müssen nach den Gesprächen mit den europäischen Ländern, mit den Reisezielen, die es nun einmal gibt, wie die Lage im Sommer ist. Und dann wird auch erst zu entscheiden sein, ob der Sommerurlaub möglich ist oder nicht."