Da durften die deutschen Golfer gerade aufatmen, weil trotz der neuen Corona-Verordnungen der Bundesländer das Golfspielen als Individualsport, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes erlaubt bleiben sollte und schon gibt es einen ersten Dämpfer zu vermelden. Zumindest für eines der 16 Bundesländer. Denn wie die Hessische Landesregierung am Dienstag bekanntgab, werden die Golfplätze landesweit ab dem 5. November geschlossen. Auf eine differenzierte Betrachtung, wie sie in den restlichen Ländern stattfindet, wird in Hessen verzichtet.
So heißt es auf der offiziellen Webseite des Hessischen Golfverbandes: "Mit Enttäuschung und Unverständnis haben wir zur Kenntnis genommen, dass die hessische Landesregierung in einer neuen Verordnung, gültig ab 5. November folgendes bestimmt (§ 2 Abs. 2): '2) Bis zum Ablauf des 30. November 2020 ist der Betrieb von öffentlichen und privaten Sportanlagen für den Freizeit- und Amateursportbetrieb untersagt.'"
Die Beweggründe für den hessischen Sonderweg seien nicht bekannt. "Und so wolle man gegen die neue Verordnung vorgehen", heißt es weiter. "Dazu stehen die Verbände mit einer renommierten Anwaltskanzlei im Austausch und fördern den von dieser für einen hessischen Golfclub betriebenen Normenkontrollantrag und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (bzw. vorbeugenden Rechtsschutz)."