Platzreife

DGV-Platzreife gemacht – und was nun?


22. Dezember 2021 ,


Die DGV-Platzreife ist die Eintrittskarte in den Golfsport (Foto: iStock/MichaelSvoboda)
Die DGV-Platzreife ist die Eintrittskarte in den Golfsport (Foto: iStock/MichaelSvoboda)

Sie haben die DGV-Platzreife erworben und damit nachgewiesen, dass Sie sicher, zügig und unter Berücksichtigung der traditionellen Regeln Golf spielen können. Nun können Sie es vermutlich kaum noch abwarten, endlich eine komplette Runde mit Freunden oder Kollegen zu spielen. Wir erklären Ihnen, welche Möglichkeiten Ihnen dafür offen stehen.

Auf fast allen Golfanlagen in Deutschland sind Gastspieler, also Spieler die nicht Mitglied im betreffenden Club selbst sind, herzlich willkommen. Wie auf einem Minigolfplatz zahlen Gäste eine Spielgebühr („Greenfee“) und erhalten eine Startzeit zugewiesen. Eine Einschränkung gibt es in der Regel aber doch: Die meisten Golfanlagen gestatten nur solchen Golfern das Spiel auf ihrem Platz, die neben der DGV-Platzreife auch die Mitgliedschaft in einem anderen Golfclub nachweisen können. Welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt, stellen wir Ihnen nachfolgend vor.

Mitgliedschaft in einem örtlichen Golfclub

Am einfachsten ist es, wenn Sie Mitglied in Ihrem „Heimatclub“ vor Ort werden – vielleicht dort, wo Sie auch den Golfunterricht genommen haben. Sie zahlen in diesem Fall einen Jahresbeitrag an den Club und erwerben damit quasi eine „Flatrate“ zum Golf spielen auf dieser Golfanlage. Wenn Sie häufig und am liebsten auf ihrem Heimatplatz spielen möchten, ist die Mitgliedschaft im örtlichen Golfclub genau das Richtige für Sie.

Mit ihrem DGV-Ausweis, den Ihnen der Golfclub aushändigt, können Sie gegen Greenfee, also eine Gebühr, natürlich auch auf anderen Plätzen spielen. In vielen Regionen gibt es heute Partnerschaften zwischen regionalen Golfclubs, so dass die Mitglieder der einzelnen Clubs auf den Partneranlagen ebenfalls kostenlos oder zu günstigen Konditionen spielen können. Darüber und über verschiedene Mitgliedschaftsmodelle informiert Sie Ihr örtlicher Golfclub.

Wenn Sie als Anfänger nicht gleich auf einen Club festlegen möchten, dann könnte eine Mitgliedschaft in der Vereinigung clubfreier Golfspieler (VcG) auch ein Modell für Sie sein. Bei der VcG zahlen Sie einen bestimmten Jahresbeitrag und  spielen auf den Golfanlagen Ihrer Wahl gegen Greenfee.

Fernmitgliedschaft

Wenn Sie sich mit dem Thema Golf auseinandersetzen, werden Sie früher oder später von der Möglichkeit einer sogenannten Fernmitgliedschaft hören. Einige Golfclubs und auch kommerzielle Anbieter im Auftrag dieser Clubs, verkaufen vergünstigte Mitgliedschaften an Golfer, die nicht in der Umgebung des entsprechenden Clubs wohnen, sondern zum Beispiel mindestens 300 Kilometer entfernt. Die Fernmitglieder haben somit (jedenfalls der Form halber) einen „Heimatclub“, der das Handicap des Golfers führt und ihm einen DGV-Ausweis ausstellt, müssen aber für jede Golfrunde Spielgebühren bezahlen (in der Regel sogar im eigenen Club). Sie sollten dabei aber berücksichtigen, dass eine Vielzahl von Golfclubs in Deutschland mit dem Verkauf von Fernmitgliedschaften - insbesondere durch kommerzielle Vermittlungsagenturen - nicht einverstanden sind, und Fernmitglieder deshalb auf einer Reihe von Golfplätzen ein höheres Greenfee zahlen als Golfer, die Vollmitglied in einem wohnortnahen Golfclub sind.

Auslandsmitgliedschaften

Mit der DGV-Platzreife und dem Nachweis einer Mitgliedschaft oder eines Spielrechts auf einer Golfanlage, z. B. durch den DGV-Ausweis, sind Sie nicht nur auf Ihrer Heimatanlage, sondern auch auf beinahe allen anderen Golfanlagen in Deutschland gern gesehener Golfspieler (als Gast). Immer wieder versuchen auch ausländische Golforganisationen (Vereinigungen/Golfclubs), in Deutschland, meist zu sehr günstigen Preisen, Mitgliedschaften an den Mann zu bringen. Das Versprechen ist dabei stets gleich: Mit dem per Post übersandten Ausweis sind Sie angeblich überall als Gastspieler willkommen. Aber Achtung: Hier ist nicht selten Skepsis angebracht. Viele deutsche Golfanlagen stehen gerade ausländischen „Briefkastengolfclubs“ sehr kritisch gegenüber und verweigern nicht selten dem Inhaber von Mitgliedsausweisen solcher Golfclubs das Spielrecht.