(1) Verantwortung des Spielers für die Anwendung der Regeln. Spieler sind dafür verantwortlich, die
Regeln auf sich anzuwenden.
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Von Spielern wird
erwartet, zu erkennen, wann sie gegen eine Regel verstoßen haben und bei der
Anwendung ihrer eigenen Strafen ehrlich zu sein.
Ø Weiß ein Spieler, dass er gegen eine Regel verstoßen
hat, die eine Strafe nach sich zieht und versäumt er es absichtlich, die Strafe
anzuwenden, ist der Spieler disqualifiziert.
Ø Vereinbaren zwei oder mehr Spieler absichtlich, eine
ihnen bekannte Regel oder eine Strafe außer Acht zu lassen und hat einer von
ihnen die Runde begonnen, sind sie disqualifiziert (auch wenn sie noch nicht nach der Übereinkunft
gehandelt haben).
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Ist es
erforderlich, eine Tatfrage zu entscheiden, ist der Spieler dafür
verantwortlich, nicht nur seine eigenen Kenntnisse des Sachverhalts zu
berücksichtigen, sondern auch alle anderen in angemessener Weise verfügbaren
Informationen.
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Ein Spieler kann
einen Referee oder die Spielleitung bezüglich der Regeln um Rat bitten. Aber wenn diese Hilfe nicht in angemessener Zeit zur
Verfügung steht, muss der Spieler weiterspielen und den Regelfall später mit
einem Referee oder der Spielleitung klären (siehe Regel 20.1).
(2) Zustimmung zur „angemessenen Einschätzung“ des Spielers beim
Bestimmen eines Orts zur Anwendung der Regeln.
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Viele Regeln verlangen vom Spieler, eine Stelle, einen Punkt, eine
Linie, einen Bereich oder einen anderen Ort nach den Regeln zu bestimmen, zum
Beispiel beim
Ø Schätzen, wo ein Ball zuletzt die Grenze einer Penalty Area
überquert hat,
Ø Schätzen oder Messen, wenn ein Ball bei einem
Erleichterungsverfahren gedroppt oder gelegt wird oder
Ø Zurücklegen
eines Balls an seine ursprüngliche Stelle (gleich ob die Stelle bekannt oder
geschätzt ist).
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Solche
Bestimmungen des Orts müssen zügig und sorgfältig durchgeführt werden, können
häufig aber nicht präzise sein.
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Solange der Spieler unternimmt, was von ihm unter den gegebenen
Umständen vernünftigerweise für eine genaue Bestimmung erwartet werden kann,
wird eine vertretbare Entscheidung des Spielers anerkannt, selbst wenn sie sich
nach dem Schlag durch Videobeweis oder andere
Informationen als falsch herausstellt.
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Wird ein Spieler
auf eine falsche Bestimmung aufmerksam, bevor der Schlag gemacht wird, muss
diese berichtigt werden (siehe Regel 14.5).
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1.3b(1)/1 – Spieler disqualifizieren, die eine Regel kennen, aber absichtlich vereinbaren, sie nicht anzuwenden Vereinbaren zwei oder mehr Spieler absichtlich, eine ihnen bekannte anwendbare Regel oder Strafe nicht anzuwenden, sind sie disqualifiziert, es sei denn, die Vereinbarung wurde vor der Runde getroffen und widerrufen, bevor irgendein von der Vereinbarung betroffener Spieler seine Runde beginnt.
Beispiel: Vereinbaren zwei Spieler im Zählspiel, alle Putts innerhalb einer Schlägerlänge vom Loch als eingelocht anzusehen, obwohl sie wissen, dass sie auf jedem Loch einlochen müssen. Auf dem ersten Grün erfährt ein anderer Spieler der Gruppe von dieser Vereinbarung. Der Spieler besteht darauf, dass die zwei von der Vereinbarung betroffenen Spieler einlochen, was sie dann tun. Obwohl keiner der von der Vereinbarung betroffenen Spieler danach handelte und versäumte einzulochen, sind sie dennoch disqualifiziert, da sie absichtlich die Regel 3.3c (Versäumnis einzulochen) nicht beachteten.
1.3b(1)/2 Um vereinbaren zu können, eine Regel oder Strafe nicht anzuwenden, müssen die Spieler die entsprechende Regel kennen Regel 1.3b(1) findet keine Anwendung und es fällt keine Strafe an, wenn Spieler vereinbaren, eine Regel außer Acht zu lassen, von der sie keine Kenntnis haben oder es versäumen, eine Strafe anzuwenden, die ihnen nicht bekannt ist. Beispiele, in denen zwei Spieler sich einer Regel nicht bewusst sind, oder in denen sie es versäumt haben, eine Strafe anzuwenden, und deshalb nicht nach Regel 1.3b(1) disqualifiziert werden, schließen ein:
• Zwei Spieler vereinbaren vor Beginn eines Lochspiels, alle Putts innerhalb einer bestimmten Länge zu schenken, sind sich aber nicht bewusst, dass die Regeln ihnen untersagen, Putts auf diese A rt und Weise zu schenken.
• Vor einem Lochspiel über 36 Löcher vereinbaren zwei Spieler, dass sie nur 18 Löcher spielen und dass derjenige, der nach 18 Löchern nicht führt, das Lochspiel schenken wird. Sie wissen nicht, dass diese Vereinbarung gegen die A usschreibung verstößt. Das Lochspiel beginnt auf dieser Grundlage und der zurückliegende Spieler schenkt nach 18 Löchern das Lochspiel. Da die Spieler sich nicht über das Verbot einer solchen Vereinbarung im Klaren waren, gilt das Schenken.
• In einem Zählspiel-Turnier sind sich ein Spieler und sein Zähler, der ebenfalls ein Spieler ist, nicht sicher, ob der Erleichterungsbereich für Boden in Ausbesserung eine oder zwei Schlägerlängen beträgt. Im Unklaren über die Regel vereinbaren sie, dass es zwei Schlägerlängen sind und der Spieler nimmt Erleichterung in Anspruch, indem er einen Ball fast zwei Schlägerlängen vom nächstgelegenen Punkt der vollständigen Erleichterung entfernt droppt. Im weiteren Verlauf der Runde erfährt die Spielleitung davon.
Obwohl keiner der Spieler nach Regel 1.3b(1) disqualifiziert wird, da sie die Regel nicht kannten, hat der Spieler von falschem Ort gespielt und zieht sich die Strafe nach Regel 14.7 (Spielen von falschem Ort) zu. Für die unbeabsichtigte falsche Regelauskunft fällt keine Strafe an.
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