4.2a Beim Spielen
der Runde zugelassene Bälle
(1) Es muss ein zugelassener Ball gespielt
werden. Ein Spieler muss
bei jedem Schlag einen Ball benutzen, der den
Anforderungen der Ausrüstungsregeln entspricht.
Ein Spieler darf von jedem einen
regelkonformen Ball für sein Spiel entgegennehmen, auch von einem anderen
Spieler auf dem Platz.
(2) Ein absichtlich veränderter Ball darf
nicht gespielt werden. Ein Spieler darf
keinen Ball schlagen, dessen Spieleigenschaften
absichtlich verändert wurden, wie durch
Abschürfen oder Erwärmen des Balls oder indem ein Fremdstoff aufgetragen wurde
(ausgenommen zum Reinigen).
Strafe für das Spielen eines Schlags unter Verstoß gegen Regel 4.2a: Disqualifikation.
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4.2a(1)/1 – Status eines Balls, der sich nicht auf der „List of Conforming Golf Balls“ befindet Hat die Spielleitung in einem Turnier keine Platzregel in Kraft gesetzt, die von den Spielern verlangt, einen Ball zu verwenden, dessen Marke und Modell auf der aktuellen „List of Conforming Golf Balls“ aufgeführt werden, darf der Spieler folgende Golfbälle verwenden:
• Marke und Modell eines noch nie überprüften Balls – diese werden als zulässig angesehen und die Beweislast liegt bei der Person, die behauptet, der Ball sei unzulässig.
• Marke und Modell, die auf einer vorherigen Liste erschienen, aber deren Aufnahme auf die aktuelle Liste nicht erneut beantragt wurde – diese Bälle werden weiterhin als zulässig angesehen.
Marken und Modelle jedoch, die überprüft und als nicht den Ausrüstungsregeln entsprechend eingestuft wurden, dürfen nicht gespielt werden, gleich ob die Platzregel in Kraft gesetzt ist oder nicht.
4.2a(1)/2 – Status eines „X-Out”-Balls, eines „wiederaufbereiteten Balls“ oder eines “Practice“-Balls Spielt ein Spieler einen Ball, der durch den Hersteller als „X-Out“ oder „Practice“ gekennzeichnet wurde, oder einen wiederaufbereiteten Ball, werden diese Bälle nach den Ausrüstungsregeln wie folgt behandelt:
• „X-Out“ ist die gebräuchliche Bezeichnung für einen Ball, den der Hersteller als mangelhaft ansieht (oft nur aus ästhetischen Gründen, wie Farb- oder Druckfehler), und bei dem aus diesem Grund der Name durchgestrichen wurde. „Wiederaufbereitet“ bezieht sich auf einen gebrauchten Ball, der gereinigt und als “refurbished“ oder mit einer ähnlichen Bezeichnung versehen wurde. Ohne einen deutlichen Beweis, der darauf hindeutet, dass ein „X-Out“-Ball oder ein wiederaufbereiteter Ball nicht den Ausrüstungsregeln entspricht, darf ein Spieler diesen spielen.
Wurde jedoch von der Spielleitung eine Platzregel in Kraft gesetzt, die das Spielen mit einem Ball verlangt, der in der Liste zugelassener Bälle aufgeführt ist, darf ein derartiger Ball nicht verwendet werden.
• „Practice“-Bälle sind üblicherweise gelistete und zulässige Golfbälle, die mit einem Stempel “Practice“ oder ähnlicher Bezeichnung gekennzeichnet wurden. „Practice“-Bälle werden genauso behandelt wie Golfbälle, die das Logo eines Golfplatzes, einer Firma, einer Schule oder ein anderes Logo tragen.
Derartige Bälle dürfen auch dann verwendet werden, wenn die Spielleitung die “List of Conforming Golf Balls“ als Platzregel in Kraft gesetzt hat.
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