4.1a Für den
Schlag zugelassene Schläger
(1) Zugelassene Schläger. Zur Ausführung eines Schlags muss der Spieler einen Schläger verwenden, der den
Bestimmungen der Ausrüstungsregeln entspricht:
·
Das gilt sowohl
für neue Schläger, als auch für Schläger, die absichtlich oder versehentlich in
irgendeiner Weise verändert worden sind.
·
Aber: Verändern sich die Spieleigenschaften
eines zugelassenen Schlägers durch den normalen Spielgebrauch, bleibt der
Schläger weiterhin regelkonform.
„Spieleigenschaften“ bezieht sich auf
alle Teile des Schlägers, die beeinflussen, wie der Schläger sich beim Schlag verhält, wie Griff, Schaft,
Schlägerkopf, Veränderung der Neigung des Schlägerkopfs (Lie) oder Neigung der
Schlagfläche (Loft), einschließlich Lie oder Loft eines verstellbaren
Schlägers.
(2) Benutzung oder Instandsetzung eines
während der Runde beschädigten Schlägers. Wird ein zugelassener Schläger auf der Runde oder während einer Spielunterbrechung
nach Regel 5.7a beschädigt, darf der Spieler diesen normalerweise nicht durch
einen anderen Schläger ersetzen. (Ausnahme für den Fall, dass der Spieler die Beschädigung nicht
verursacht hat, siehe Regel 4.1b(3)).
Aber: Unabhängig von
der Art oder Ursache seiner Beschädigung gilt der Schläger für die verbleibende
Runde weiterhin als regelkonform (Aber:
Dies gilt nicht während eines Stechens im Zählspiel, da dies eine neue Runde
ist).
Der Spieler darf für den Rest der Runde
·
weiterhin mit dem
beschädigten Schläger spielen oder
·
den Schläger
instand setzen lassen, indem er ihn soweit wie möglich in den Zustand
zurückversetzt, den der Schläger vor der Beschädigung auf der Runde oder während der Unterbrechung des
Spiels hatte. Für die Instandsetzung müssen der ursprüngliche Griff, Schaft und
Schlägerkopf verwendet werden. Aber: Der Spieler darf dabei nicht
Ø
das Spiel
unangemessen verzögern (siehe Regel 5.6a) oder
Ø
eine Beschädigung
beheben, die schon vor der Runde vorhanden war.
„Beschädigung während der Runde“ bedeutet, dass die Spieleigenschaft
eines Schlägers aufgrund eines Vorgangs während der Runde verändert wurde (einschließlich
während einer Spielunterbrechung nach Regel 5.7a), sei es durch
·
den Spieler
(indem er einen Schlag oder Übungsschwung mit dem Schläger
macht, den Schläger aus einem Golfbag herausnimmt oder hineinsteckt, den
Schläger fallenlässt, sich auf ihn stützt, wirft oder missbräuchlich verwendet)
oder
·
durch eine andere
Person, äußeren Einfluss oder Naturkräfte.
Aber: Ein Schläger
gilt nicht als „während der Runde beschädigt“,
wenn seine Spieleigenschaften vom Spieler absichtlich verändert werden (während
der Runde, gemäß Regel 4.1a(3)).
(3) Absichtliche Veränderungen der
Spieleigenschaften eines Schlägers während der Runde. Ein Spieler darf keinen Schlag mit einem Schläger ausführen, dessen
Spieleigenschaften während der Runde
von ihm absichtlich verändert wurden (einschließlich während einer Spielunterbrechung
nach Regel 5.7a)
·
indem er eine
verstellbare Funktion verwendet oder den Schläger technisch verändert (außer
es ist zur Instandsetzung von Beschädigungen nach Regel 4.1a(2) erlaubt) oder
·
indem er
Fremdstoff auf den Schlägerkopf aufbringt (außer
zu Reinigungszwecken), um das Verhalten des Schlägers beim Schlag zu beeinflussen.
Ausnahme
– Verstellbarer Schläger in den ursprünglichen Zustand zurückverstellt: Werden die
Spieleigenschaften eines Schlägers durch Verwendung eines verstellbaren Teils
verändert und vor dem nächsten Schlag
mit diesem Schläger wieder bestmöglich in seinen ursprünglichen Zustand
versetzt, indem das verstellbare Teil zurückgestellt wird, fällt keine Strafe
an und der Schläger darf für einen Schlag
verwendet werden.
Strafe für Schlag unter Verstoß gegen Regel
4.1a: Disqualifikation.
· Es ist nach dieser Regel straflos,
einen unzulässigen Schläger oder einen Schläger, dessen Spieleigenschaften
während der Runde absichtlich verändert wurden,
lediglich zu besitzen (ohne einen Schlag
damit auszuführen).
· Aber: Solch ein
Schläger zählt zu der Höchstzahl von 14 Schlägern in Regel 4.1b(1).
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