(1) Lochspiel. Es gibt keine zeitliche Begrenzung für die Disqualifikation eines
Spielers nach den Regeln 1.2 (schwerwiegendes Fehlverhalten) oder Regel 1.3b(1)
(absichtliches außer Acht lassen eines bekannten Verstoßes oder einer Strafe
oder die Übereinkunft mit einem anderen Spieler, eine ihnen bekannte anwendbare
Regel oder Strafe außer Acht zu lassen).
Eine solche Disqualifikation darf auch
ausgesprochen werden, nachdem das Ergebnis des Lochspiels feststeht (siehe Regel 3.2a(5)).
Wann die Spielleitung eine Regelentscheidung trifft, wenn
diese verlangt wird, nachdem das Ergebnis des Lochspiels feststeht, siehe Regel 20.1b(3).
(2) Zählspiel. Normalerweise darf eine Strafe nach
dem Ende eines Zählspiel-Turniers nicht verhängt oder
berichtigt werden, das heißt,
· das Ergebnis ist auf die von der Spielleitung bestimmte Weise endgültig oder
·
wenn einer Zählspielqualifikation ein Lochspiel folgt, sobald der Spieler
abgeschlagen hat, um sein erstes Lochspiel zu beginnen.
Aber: Ein Spieler muss
selbst nach Beendigung des Turniers disqualifiziert werden, wenn er
·
eine Scorekarte eingereicht hat, auf der für ein Loch
ein niedrigeres als das tatsächlich gespielte Ergebnis eingetragen ist, es sei
denn, er hatte es versäumt, einen oder mehrere Strafschläge anzurechnen, die
ihm vor Beendigung des Turniers unbekannt waren (siehe Regel 3.3b(3)),
·
vor der
Beendigung des Turniers wusste, dass er eine Scorekarte eingereicht hat, die ein höheres als das tatsächliche
Handicap auswies und dies die Anzahl der Vorgabenschläge beeinflusste, um die
das Ergebnis des Spielers angepasst wurde (siehe Regel 3.3b(4)),
·
vor Beendigung
des Turniers wusste, gegen eine Regel verstoßen zu haben, deren Strafe
Disqualifikation ist oder
·
absichtlich mit
einem anderen Spieler vereinbart hatte, eine ihnen bekannte Golfregel außer
Acht zu lassen oder auf eine fällige Strafe zu verzichten (siehe Regel
1.3b(1)).
Die Spielleitung darf einen Spieler auch nach Beendigung des Turniers
nach Regel 1.2 (schwerwiegendes Fehlverhalten) disqualifizieren.
|
20.2e/1 – Fehlende Startberechtigung eines Spielers während des Turniers festgestellt oder nachdem das Ergebnis des Lochspiels oder des Turniers feststeht Es gibt keine zeitliche Begrenzung für die Korrektur des Ergebnisses eines Turniers, wenn sich herausstellt, dass ein Spieler, der an dem Turnier teilgenommen hat, nicht teilnahmeberechtigt war.
Beispiel: Wird festgestellt, dass ein Spieler in einem Turnier mit einer Altersgrenze mitspielte und der Spieler älter war als zulässig, oder ein Spieler, der kein Amateur war, in einem Turnier, das nur für Amateure ausgeschrieben war, mitspielte, war der Spieler nicht startberechtigt.
Unter diesen Umständen wird der Spieler behandelt, als hätte er für dieses Turnier nicht genannt, im Unterschied zur Disqualifikation vom Turnier. Die Ergebnisse werden entsprechend berichtigt.
|
|