In keinem der folgenden Fälle darf der
Ball gespielt werden, wie er liegt:
(1) Wenn der Ball in der Spielverbotszone
liegt. Liegt der Ball
des Spielers innerhalb einer Spielverbotszone
in oder auf ungewöhnlichen
Platzverhältnissen, im Gelände, in einem Bunker oder auf dem Grün:
·
Spielverbotszone
im Gelände. Der Spieler muss
straflose Erleichterung nach Regel 16.1b in Anspruch nehmen.
·
Spielverbotszone
im Bunker. Der Spieler muss
straflose Erleichterung oder Erleichterung mit Strafschlag nach Regel 16.1c(1)
oder (2) in Anspruch nehmen.
·
Spielverbotszone
auf dem Grün. Der Spieler muss
straflose Erleichterung nach Regel 16.1d in Anspruch nehmen.
(2) Spielverbotszone beeinträchtigt den
Stand oder Schwung für einen Ball auf dem Platz, aber außerhalb einer Penalty
Area. Wenn der Ball
eines Spielers außerhalb einer Spielverbotszone im Gelände, im Bunker oder auf dem Grün liegt, aber eine Spielverbotszone (gleich, ob in ungewöhnlichen Platzverhältnissen oder in einer Penalty Area) beeinträchtigt den Bereich des
beabsichtigten Stands oder beabsichtigten Schwungs des
Spielers, muss der Spieler entweder
·
wenn erlaubt,
Erleichterung nach Regel 16.1b, c oder d in Anspruch nehmen, abhängig davon, ob
der Ball im Gelände, in einem Bunker oder auf dem Grün liegt oder
·
den Ball für
unspielbar halten und Erleichterung nach Regel 19 in Anspruch nehmen.
Bei Behinderung durch eine Spielverbotszone für einen Ball in einer Penalty Area, siehe Regel 17.1e.
Strafe für Spielen eines Balls vom falschen
Ort unter Verstoß gegen Regel 16.1: Grundstrafe nach Regel 14.7a.
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