Offizieller Regeltext |
Erläuterung |
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15.2
Bewegliche Hemmnisse
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Diese Regel hat zum Inhalt, wann
straflose Erleichterung, die von künstlichen Gegenständen zulässig ist, die der
Definition eines beweglichen
Hemmnisses entsprechen.
Sie gibt keine Erleichterung von unbeweglichen Hemmnissen (dazu lässt Regel 16.1 eine andere
Art von Erleichterung zu) oder Ausmarkierungen oder Bestandteilen des Platzes (von denen keine straflose Erleichterung zulässig ist).
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