Wird ein Ball, der über den Lochrand
hinausragt, aufgenommen oder bewegt, bevor die
Wartezeit nach Regel 13.3a zu Ende ist, wird der Ball behandelt, als ob er zur
Ruhe gekommen wäre:
·
Der Ball muss an
den Lochrand zurückgelegt werden (siehe Regel 14.2), und
·
die Wartezeit
nach Regel 13.3a gilt nicht länger für den Ball (siehe Regel 9.3, was zu tun
ist, wenn der zurückgelegte Ball anschließend durch Naturkräfte bewegt
wird).
Hebt der Gegner im Lochspiel oder ein anderer Spieler im Zählspiel den über den Lochrand hinausragenden
Ball des Spielers auf oder bewegt diesen, bevor
die Wartezeit zu Ende ist,
· wird im Lochspiel der Ball des Spielers als mit dem
vorherigen Schlag eingelocht behandelt und der Gegner
zieht sich keine Strafe nach Regel 11.2b zu.
· Im Zählspiel zieht sich der Spieler, der den Ball aufgenommen oder bewegt hat, die Grundstrafe (zwei Strafschläge)
zu. Der Ball muss an den Lochrand zurückgelegt werden (siehe Regel 14.2).
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13.3b/1 – Was zu tun ist, wenn Ball des Spielers, der über den Lochrand hinausragt, sich bewegt, wenn der Spieler den Flaggenstock entfernt Nachdem der Flaggenstock vom Spieler entfernt worden ist und der Ball des Spielers, der über den Lochrand hinausragt, sich bewegt, muss der Spieler wie folgt vorgehen:
• Ist es bekannt oder so gut wie sicher, dass die Entfernung des Flaggenstocks durch den Spieler die Bewegung des Balls verursachte, muss der Ball an den Lochrand zurückgelegt werden und Regel 13.3b gilt. Der Ball wird behandelt, als sei er in Ruhe und die Wartezeit nach Regel 13.3a gilt nicht mehr. Es fällt keine Strafe für den Spieler an, da der Flaggenstock ein bewegliches Hemmnis ist (Regel 15.2a(1)).
• Verursachte die Entfernung des Flaggenstock durch den Spieler nicht die Bewegung des Balls und der Ball fällt in das Loch, gilt Regel 13.3a.
• Bewegte sich der Ball aufgrund von Naturkräften an eine neue Stelle, die nicht am Lochrand ist, und die Bewegung wurde nicht durch die Entfernung des Flaggenstock verursacht, ist dies straflos und der Ball muss von der neuen Stelle gespielt werden (Regel 9.3).
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