(1) Wann es Strafe nach sich zieht, den
Sand zu berühren. Bevor ein
Spieler einen Ball im Bunker schlägt, ist es ihm nicht gestattet
·
den Sand im Bunker mit der Hand, einem Schläger, einer
Harke oder einem anderen Gegenstand absichtlich zu berühren, um den Zustand des
Sandes zu prüfen und dadurch Hinweise für seinen nächsten Schlag zu erhalten oder
·
den Sand im Bunker mit einem Schläger zu berühren:
Ø
Im Bereich
unmittelbar vor oder hinter dem Ball (außer wie in Regel
7.1a beim redlichen Suchen eines Balls oder nach Regel 12.2a beim Entfernen eines losen hinderlichen Naturstoffs oder eines beweglichen Hemmnisses),
Ø
bei einem
Übungsschwung oder
Ø
beim Rückschwung
für einen Schlag.
(2) Wann Sand berühren straflos ist. Mit Ausnahme
der unter (1) genannten Einschränkungen verbietet es diese Regel einem Spieler
nicht, Sand im Bunker in anderer Weise zu berühren,
einschließlich:
·
Die Füße
einzugraben, um den Stand für einen Übungsschwung oder den Schlag einzunehmen,
·
den Bunker zum Zweck der Platzpflege einzuebnen,
·
Schläger, Ausrüstung oder andere Gegenstände in den Bunker zu legen (gleich ob durch Werfen oder
Hinlegen),
·
nach einer Regel
zu messen, zu markieren, aufzunehmen, zurückzulegen oder andere Handlungen vorzunehmen,
·
sich auf einen
Schläger zu stützen, um sich auszuruhen, das Gleichgewicht zu halten oder einen
Sturz zu vermeiden oder
·
aus Enttäuschung
oder Ärger in den Sand zu schlagen.
Aber: Der Spieler zieht
sich die Grundstrafe zu, wenn er unter Verstoß gegen Regel
8.1a, die Bedingungen, die seinen Schlag beeinflussen, verbessert, indem er den Sand berührt. (Siehe auch Regeln 8.2 und
8.3 für Einschränkungen beim Verbessern oder Verschlechtern anderer äußerer
Bedingungen, die das Spiel beeinflussen.)
(3) Keine Einschränkung, nachdem der Ball aus
dem Bunker gespielt wurde.
Nachdem ein Ball gespielt wurde und sich außerhalb des Bunkers befindet, darf der Spieler
·
den Sand im Bunker straflos nach Regel 12.2b(1) berühren
und
·
Sand im Bunker zum Zweck der Platzpflege straflos
nach Regel 8.1a einebnen.
Dies gilt selbst dann, wenn der Ball
außerhalb des Bunkers zur Ruhe kommt und
·
die Regeln vom
Spieler verlangen oder es ihm erlauben, Erleichterung mit Schlag und Distanzverlust in Anspruch zu nehmen, indem ein Ball in dem Bunker gedroppt wird oder
·
der Sand in dem Bunker auf der Spiellinie des Spielers für den nächsten Schlag von außerhalb des Bunkers liegt.
Kommt aber der aus dem Bunker
gespielte Ball zurück in den Bunker oder nimmt der
Spieler Erleichterung in Anspruch, indem er einen Ball in dem Bunker droppt,
gelten die Einschränkungen der Regeln 12.2b(1) und 8.1a erneut für diesen Ball im Spiel in dem Bunker.
Strafe für Verstoß gegen Regel 12.2: Grundstrafe.
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12.2b(3)/1 – Spieler darf in einem Bunker Sand zur Pflege des Platzes einebnen, nachdem er Erleichterung außerhalb des Bunkers in Anspruch genommen hat Nach Regel 12.2b(3) darf ein Spieler Sand in einem Bunker einebnen, um den Platz zu pflegen, ohne sich Strafe nach Regel 8.1a (Handlungen, die nicht erlaubt sind) zuzuziehen, nachdem ein Ball aus diesem Bunker gespielt wurde. Der Begriff „aus dem Bunker gespielt“ in Regel 12.2b(3) schließt auch die Inanspruchnahme von Erleichterung außerhalb des Bunkers ein.
Beispiel: Ein Spieler entschließt sich, wegen eines unspielbaren Balls Erleichterung außerhalb eines Bunkers mit zwei Strafschlägen nach Regel 19.3b (Erleichterung zurück auf der Linie) in Anspruch zu nehmen. Bevor der Spieler den Ball droppt und dabei das Erleichterungsverfahren zurück auf der Linie nutzt oder nachdem er einen Ball gedroppt hat, aber bevor er seinen nächsten Schlag macht, ebnet der Spieler Fußspuren in dem Bunker auf seiner Spiellinie ein. Es gilt Regel 12.2b(3) und es fällt keine Strafe an.
Vorausgesetzt, der Spieler beabsichtigt, Erleichterung außerhalb des Bunkers in Anspruch zu nehmen, wäre dies straflos, selbst wenn der Spieler den Bunker eingeebnet hätte, bevor er den Ball außerhalb des Bunkers droppt.
12.2b/1 – Regel 12.2b gilt für einen Sandhügel eines Tierlochs in einem Bunker Liegt der Ball eines Spielers in einem Bunker auf oder an einem Sandhügel, der Teil eines Tierlochs ist, gilt die Einschränkung der Regel 12.2b(1) bezüglich des Berührens des Sandhügels.
Der Spieler darf jedoch Erleichterung von dem Tierloch (Ungewöhnliche Platzverhältnisse) nach Regel 16.1c in Anspruch nehmen.
12.2b/2 – Ob Spieler einen Bunker untersuchen darf 8.1a/7 bestätigt, dass ein Spieler überall auf dem Platz (auch in einem Bunker) straflos untersuchen darf, um festzustellen, ob Baumwurzeln, Felsen oder sonstige Hemmnisse seinen Schlag beeinträchtigen könnten, solange der Spieler mit seinen Handlungen nicht Bedingungen verbessert, die seinen Schlag beeinflussen.
Beispiel: Kommt der Ball eines Spielers in einem Bunker in der Nähe eines Abflusses zur Ruhe, darf der Spieler ein Tee benutzen, um den Sand zu untersuchen, um das Ausmaß des Abflusses festzustellen und ob dieser seinen Schlag beeinflussen wird. Ist das Ziel der Untersuchung jedoch, die Beschaffenheit des Sands zu prüfen, verstößt der Spieler gegen Regel 12.2b(1).
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