Ein Spieler darf keine der in Regel
8.1a aufgeführten Handlungen absichtlich ausführen (außer,
diese sind nach Regel 8.1b, c oder d erlaubt), um
· die Bedingungen zu verbessern oder zu verschlechtern, die den Schlag eines anderen Spielers beeinflussen
oder
· andere äußere Bedingungen verändern,
um zu beeinflussen,
Ø
wo der Ball eines
anderen Spielers sich nach dessen nächsten Schlag
oder einem späteren Schlag hinbewegen oder zur Ruhe kommen
könnte oder
Ø
wo der ruhende
Ball eines anderen Spielers sich hinbewegen oder zur Ruhe kommen könnte, wenn
sich der Ball vor dem Schlag bewegt.
Ausnahme
– Handlungen zur Schonung des Platzes: Es ist nach dieser Regel straflos, wenn der Spieler zur
Schonung des Platzes andere äußere Bedingungen verändert
(wie das Einebnen von Fußspuren im Bunker
oder das Zurücklegen eines Divots in ein Divotloch).
Strafe für Verstoß gegen Regel 8.3: Grundstrafe.
Siehe Regel 22.2 (In Vierern darf jeder Partner für die Partei handeln und eine
Handlung des Partners wird als Handlung des
Spielers behandelt.); 23.5
(Im Vierball darf jeder Partner für die Partei handeln und eine
Handlung des Partners, die den Ball oder die Ausrüstung des Spielers betrifft,
wird als Handlung des Spielers behandelt.).
|