Offizieller Regeltext |
Erläuterung |
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32-2 Strafen der Disqualifikation
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a) Vom Wettspiel
Ein Bewerber ist von dem Wettspiel disqualifiziert, wenn er sich die Strafe der Disqualifikation nach einer der folgenden Regeln zuzieht:
- Regel 1-3 Übereinkunft über Nichtanwendung
von Regeln
- Regel 3-4 Regelverweigerung
- Regel 4 Schläger
- Regel 5-1 oder 5-2 Der Ball
- Regel 6-2b Vorgabe
- Regel 6-3 Abspielzeit und Spielergruppen
- Regel 6-4 Caddie
- Regel 6-6b Zählkarte unterschreiben
und einreichen
- Regel 6-6d Falsche Schlagzahl für das Loch,
z. B. wenn die aufgeschriebene
Schlagzahl niedriger ist als die tatsächliche
erzielte, außer dass der Verstoß gegen diese
Regel straflos ist, wenn er sich nicht auf das
Ergebnis des Lochs auswirkt
- Regel 6-7 Unangemessene Verzögerung,
langsames Spiel
- Regel 6-8 Spielunterbrechung
- Regel 7-1 Üben vor oder zwischen Runden
- Regel 11-1 Aufsetzen des Balls
- Regel 14-3 Künstliche Hilfsmittel,
ungebräuchliche Ausrüstung und
ungewöhnliche Verwendung von Ausrüstung
- Regel 22-1 Ball unterstützt Spiel
- Regel 33-7 Von der Spielleitung verhängte
Disqualifikationstrafe
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Die aufgeführten Disqualifikationen stehen für Verstöße, bei denen nicht davon ausgegangen werden kann, dass mit der Disqualifikation bloß für ein einzelnes Loch alle Versäumnisse behoben werden können. Es handelt sich vielfach um grundlegende Aspekte (z. B. Regel 1-3) oder um Verstöße, bei denen von einem „dauerhaften Nutzen" (z. B. Regel 14-3) über mehrere Löcher ausgegangen werden muss.
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b) Für ein Loch
In allen anderen Fällen wirkt sich der Regelverstoß eines Bewerbers, der zu einer Disqualifikation führt, nur als Disqualifikation für das betreffende Loch aus.
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Beispiel: Das Spielen eines „falschen Balls" nach Regel 15-3, das nur dazu führt, dass es auf dem fraglichen Loch keinen Punkt gibt.
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