| Offizieller Regeltext |
Erläuterung |
|
|
14-3 Künstliche Hilfsmittel, ungebräuchliche Ausrüstung und ungebräuchliche Verwendung von Ausrüstung
|
|
|
Der R&A behält sich vor, jederzeit die Regeln zu künstlichen Hilfsmitteln, ungebräuchlicher Ausrüstung und der ungebräuchlichen Verwendung von Ausrüstung zu ändern, sowie Auslegungen zu erlassen oder zu ändern, die diese Regeln betreffen. Ein Spieler, der Zweifel hat, ob die Verwendung eines Gegenstands gegen Regel 14-3 verstößt, sollte den R&A zurate ziehen. Ein Hersteller sollte dem R&A ein Muster von einem Gegenstand, der hergestellt werden soll, vorlegen, damit der R&A entscheiden kann, ob seine Verwendung während einer festgesetzten Runde dazu führen würde, dass ein Spieler gegen Regel 14-3 verstößt. Das Muster geht als Beleg in das Eigentum des R&A über. Versäumt der Hersteller, vor Herstellung und/oder Vermarktung ein Muster vorzulegen, oder, falls er ein Muster eingesandt hatte, hierzu eine Entscheidung abzuwarten, so läuft der Hersteller Gefahr, dass die Verwendung des Gegenstands gegen die Regeln verstoßen würde.
|
Über diese Regel steuert der Royal & Ancient GC of St. Andrews als oberste Regelinstanz weltweit, was neben Schläger und Ball an zulässigen Gegenständen vom Spieler auf der Runde benutzt werden darf. Grundgedanke der Regel ist, dass Golf ein Sport ist, in dem besonders zum Ausdruck kommen soll, wie gut ein Spieler im Wesentlichen ohne weitere technische Hilfsmittel den nächsten Schlag einschätzen kann. Auch zukünftig wird ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet sein, dass sich das Verhältnis von golferischem Können und technischer Unterstützung beim Spiel nicht grundlegend verändert.
|
|
|
Sofern nicht in den Regeln vorgesehen, darf der Spieler während einer festgesetzten Runde keinerlei künstliche Hilfsmittel oder ungebräuchliche Ausrüstung (für ausführliche Anforderungen und Auslegungen, siehe Anhang IV) benutzen oder irgendeine Ausrüstung in ungebräuchlicher Art und Weise verwenden:
|
|
|
|
a) die ihm beim Spielen eines Schlags oder bei seinem Spiel von Nutzen sein könnten; oder
|
a) Beispiel: Dies können Konstruktionen aus Gurten mit Klettverschlüssen sein, die die Arme in die richtige Schwungebene zwingen und dabei den Spieler bei der Ausübung seines Schwungs unerlaubt unterstützen.
Auch das Musikhören o. ä. während der festgesetzten Runde wird als ein Mittel zur Spielunterstützung angesehen, da es dem Spieler helfen kann, sich besser konzentrieren (s. hierzu die Entscheidung 14-3/17).
|
|
|
b) die den Zweck haben, Entfernungen oder Umstände abzuschätzen oder zu messen, die sein Spiel beeinflussen könnten; oder
|
b) Beispiel: Entfernungsmesser aller Art (s. Anmerkung zu Regel 14-3), oder sogar Zählkarten oder Bleistifte mit daran angebrachten Maßeinheiten, die das Einschätzen der Entfernung zur Fahne erleichtern.
|
|
c) die ihm beim Halten des Schlägers von Nutzen sein könnten, außer dass
(I) einfache Handschuhe getragen werden dürfen;
(II) Harz, Puder und Trocknungs- oder Befeuchtungsmittel benutzt werden dürfen; und
(III) ein Hand- oder Taschentuch um den Griff gewickelt werden darf.
|
c) Beispiel: Geformte Griffe oder Handschuhe, die die Finger zusammenhalten oder am Schlägergriff fixieren.
|
|
Ausnahmen:
1. Ein Spieler begeht keinen Verstoß gegen diese Regel, wenn
(a) die Ausrüstung oder das Hilfsmittel dafür bestimmt ist oder den Einfluss hat, ein gesundheitliches Problem zu mildern,
(b) der Spieler berechtigte gesundheitliche Gründe hat, diese Ausrüstung oder dieses Hilfsmittel zu benutzen und
(c) die Spielleitung davon überzeugt ist, dass deren Benutzung dem Spieler keinen ungebührlichen Vorteil gegenüber anderen Spielern gibt.
|
1. a) Hierunter fallen z. B. Manschetten gegen einen „Golfarm" oder Einlagen für die Schuhe, Prothesen oder Brillen.
b) Eine Erlaubnis, spezielle Hilfsmittel aus gesundheitlichen Gründen einzusetzen, ist keine dauerhafte oder allgemein gültige Erlaubnis. Ein Golfclub kann einem Spieler für seinen Heimatplatz die Benutzung eines Geräts erlauben, aber dadurch gilt die Erlaubnis nicht automatisch auf anderen Plätzen. (S. auch Anpassung der Golfregeln für Spieler mit Behinderung, Ziffer 12 Spiel- und Wettspielhandbuch des DGV)
|
|
2. Ein Spieler begeht keinen Verstoß gegen diese Regel, wenn er Ausrüstung in herkömmlich akzeptierter Art und Weise benutzt.
STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN REGEL 14-3:
Disqualifikation.
|
2. Natürlich darf jede zulässige Ausrüstung für den Zweck benutzt werden, für den sie produziert wurde. Ein Handwärmer darf die Hände wärmen, aber er darf nicht benutzt werden, Golfbälle anzuwärmen. Ein weiteres Beispiel für einen unerlaubten Verwendungszweck ist der Gebrauch einer Getränkeflasche als Wasserwaage auf dem Grün, damit der Spieler den Break besser lesen kann.
|
|
Anmerkung:
Die Spielleitung darf eine Platzregel erlassen, die Spielern die Benutzung von Geräten erlaubt, die ausschließlich die Entfernung messen oder abschätzen.
|
Anm.: Achtung: Ohne Platzregel sind Entfernungsmesser jeder Art verboten!
Der Deutsche Golf Verband e. V. hat für seine Verbandswettspiele ab dem Jahr 2012 die Benutzung von Entfernungsmessern erlaubt. Dies bedeutet nicht, dass diese Geräte automatisch in allen Golfclubs zugelassen sind. Jede Spielleitung bzw. jede Golfanlage entscheidet dies für sich selbst mit einer entsprechenden Platzregel.
Hinweise zum Gebrauch von Entfernungsmessern bzw. zur Feststellung, ob ein Entfernungsmesser zulässig ist, finden sich hier:
|
|