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DGV-Vorgabensystem Erläuterung  
3.15 Jährliche Überprüfung von DGV-Vorgaben  
3.15.1 Der Vorgabenausschuss jedes DGV-Mitglieds muss nach Abschluss der Spielsaison zum Jahresende die DGV-Stammvorgaben der Mitglieder / Spielberechtigten des Heimatclubs daraufhin überprüfen, ob sie das tatsächliche Spielpotenzial des betreffenden Spielers wiedergeben. Das Vorgabensystem reagiert nur auf normale Veränderungen des Spielpotentials eines Spielers. Spielt ein Spieler dauerhaft besser oder schlechter als seine Vorgabe, so entwickelt sich die Vorgabe zwar auch in die entsprechende Richtung, aber vielleicht nicht schnell genug, um das aktuelle Spielpotential auszudrücken.

Aus diesem Grund muss der Vorgabenausschuss einmal jährlich die Vorgabenentwicklung darauf überprüfen, ob in einzelnen Fällen eine zusätzliche Anpassung erforderlich ist.


 
3.15.2 Als Grundlage für eine richtige und faire jährliche Überprüfung seiner Stammvorgabe werden von jedem Spieler mindestens vier vorgabenwirksame Ergebnisse zwischen zwei aufeinanderfolgenden jährlichen Überprüfungen benötigt. Diese Vorgaben werden im Vorgabenstammblatt als „aktiv“ gekennzeichnet.
"No Return“ zählt zu der Mindestanzahl von vier Ergebnissen hinzu, wenn diese Ergebnisse in Stableford-Nettopunkte umgerechnet wurden.
Wer nicht spielt, verdirbt auch keine Wettspielstatistik und zeigt auch keine Leistung, die überprüfbar wäre. Deshalb bleiben Vorgaben von Nicht-Spielern unberücksichtigt, sind aber auch nicht aktuell. Erst wenn ein solcher Spieler wieder spielt, um eine aktuelle Vorgabe zu erhalten (mindestens vier Ergebnisse), werden diese Ergebnisse in der nächsten Überprüfung verwertet.  
3.15.3 Anlässlich der jährlichen Überprüfung prüft jeder Vorgabenausschuss die Stammvorgaben aller Spieler mit den DGV-Stammvorgaben +0,9 bis 36,0 und passt diese ggf. an (heraufsetzen oder herabsetzen), die in der vergangenen Saison mindestens vier vorgabenwirksame Ergebnisse entsprechend Anhang C erspielt haben.

Über die Veränderung von Stammvorgaben +1,0 oder besser entscheidet der DGV (siehe Ziffer 3.1.18).

Anmerkung: Anpassungen von DGV-Stammvorgaben +0,9 bis -4,4 durch den Vorgabenausschuss oder Anpassungen von Vorgaben der DGV-Vorgabenklasse 2, die zu einer Vorgabe in der DGV-Vorgabenklasse 1 führen, müssen vom DGV oder dem zuständigen Landesgolfverband genehmigt werden.
Der Ablauf der Überprüfung und der jeweilige Eintrag in das Vorgabenstammblatt ist inzwischen computergestützt möglich, so dass die Hauptarbeit (die Auswahl der überhaupt zur Überprüfung anstehenden Mitglieder) nicht mehr beim Vorgabenausschuss liegt.

Der Vorgabenausschuss hat dabei nur noch die Aufgabe, in Einzelfällen die veränderten Vorgaben anzupassen, wenn er der bergündeten Ansicht ist, dass ein Spieler entgegen der von dem statistischen Verfahren bestimmten Vorgabenveränderung eine abweichende Vorgabe erhalten muss.
 
3.15.4 Alle Stammvorgaben, zu denen drei oder weniger vorgabenwirksame Ergebnisse im abgelaufenen Kalenderjahr vorliegen, sind statistisch nicht aussagekräftig, da die Anzahl Ergebnisse das Spielpotenzial des Spielers nicht genügend genau widerspiegeln. Demnach fehlt zu diesen Stammvorgaben eine hinreichende Information zu deren Überprüfung und Anpassung. Sie gelten als „inaktiv“ und bleiben in der jährlichen Überprüfung unverändert. Die DGV-Vorgabe wird im laufenden Jahr nur provisorisch nach den Ziffern 3.12.8 bis 3.12.14 verändert.

3.15.5 In der Ausschreibung von Wettspielen kann eine aktive Stammvorgabe als Voraussetzung für den Gewinn von Preisen verlangt werden.
   
3.15.6 Der Vorgabenausschuss verwendet das Verfahren und die Rechenweise der EGA-Richtlinien aus Anhang C, um damit

- eine Liste der aktiven und inaktiven Vorgaben zu erstellen;

- die Vorgaben zu identifizieren, die wegen einer evtl. Veränderung betrachtet werden müssen;

- die vorgeschlagenen Anpassungen aktiver Vorgaben der Vorgabenklassen 2-5 vornehmen;

- ein Protokoll der vorgenommenen Veränderungen zu erstellen.

Hinweis: Unabhängig hiervon muss der Vorgabenausschuss den Spieler von der Veränderung seiner Vorgabe informieren.
   
Anmerkung: Jährliche Überprüfung der Vorgaben
Die jährliche Überprüfung der Vorgaben hat zwei Ziele:

- Es sollen die Spieler identifiziert werden, die genügend Ergebnisse für eine jährliche Überprüfung der Vorgaben erspielt haben.

- Die Vorgaben der Spieler der Vorgabenklassen 1-5 sollen daraufhin überprüft werden, ob sie mit deren jeweiligem Spielpotenzial übereinstimmen.

Die jährliche Überprüfung der Vorgaben ist ein wesentliches Merkmal des EGA-Handicap-Systems und wird deshalb mit der Clubverwaltungssoftware durch den Heimatclub automatisch durchgeführt. Sie soll feststellen, ob die Spieler Vorgaben haben, die ihr Spielpotenzial ordentlich widerspiegeln, wie es aufgrund ihrer Spielergebnisse zu erwarten ist.

Es kann angenommen werden, dass ohne eine Automatik die Anwendung dieses Verfahrens von Golfclub zu Golfclub variiert, da sie im Wesentlichen von der Erfahrung und dem Wissen des Ausschusses abhängen. Nach ausführlichen statistischen Untersuchungen wurde deshalb eine neue Formel entwickelt, die die Vorgabenausschüsse in die Lage versetzt, das Verfahren einheitlich und objektiv durchzuführen.

Aktive und inaktive Vorgaben
Im Verlaufe der statistischen Untersuchung wurde bestimmt, dass ein Spieler im Zeitraum zwischen den jährlichen Überprüfungen mindestens vier vorgabenwirksame Ergebnisse erspielen muss, um einen effektiven Vergleich der Ergebnisse und des Spielpotenzials mit der Vorgabe des Spielers vorzunehmen. Diese Spieler haben aktive Vorgaben und werden in der jährlichen Überprüfung berücksichtigt.

Spieler, die weniger als vier vorgabenwirksame Ergebnisse erspielt haben, werden nicht bei der jährlichen Überprüfung berücksichtigt und ihre Vorgaben werden für die Zwecke dieses Vorgabensystems als „inaktiv“ angesehen. Eine inaktive Vorgabe sollte als ein allgemeiner Hinweis für die Fähigkeiten des Spielers angesehen werden und ist völlig ausreichend für jegliches Spiel, zu dem nicht mehr verlangt wird.
   
Die Überprüfung (siehe auch Anhang C):

Wenn vorausgesetzt werden kann, dass alle beteiligten Parteien (Vorgabenausschuss und Spieler) entsprechend ihrer Verantwortung gehandelt haben, so wird die überwiegende Anzahl der Spieler während der jährlichen Überprüfung keine Anpassung der Vorgabe erfahren. Dies ist ein weiterer Grund, die jährliche Überprüfung über ein statistisches Verfahren durchzuführen.

Die Formel berechnet das durchschnittliche Ergebnis des Spielers. Je mehr Ergebnisse ein Spieler erzielt, desto zuverlässiger wird das Verfahren. Deshalb werden in allen Fällen, in denen ein Spieler weniger als acht Ergebnisse im laufenden Jahr erspielt hat, die Ergebnisse des Vorjahres in die Überprüfung mit einbezogen.

Die Formel rechnet das Durchschnittsergebnis eines Spielers und vergleicht dieses mit einem zu erwartenden Ergebnis, das für einen Spieler mit einer identischen Vorgabe berechnet wurde, die der Spieler am Ende der Überprüfungsperiode hatte. Liegt das Durchschnittsergebnis innerhalb einer bestimmten Toleranz zu dem zu erwartenden Ergebnis, wird die Vorgabe bestätigt. Liegt sie außerhalb der Toleranz, wird in Abhängigkeit von der Abweichung eine Anpassung vorgenommen.