| DGV-Vorgabensystem |
Erläuterung |
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1.22 Jährliche Überprüfung der DGV-Vorgaben
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Die jährliche Überprüfung der Vorgaben geschieht automatisch durch die Clubverwaltungssoftware, die hierbei die Ergebnisse der Spieler mit deren aktiver Vorgabe vergleicht und diese dabei ggf. angemessen anpasst.
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Der Vorgabenausschuss jedes DGV-Mitglieds überprüft nach Abschluss der Spielsaison zum Jahresende die DGV - Stammvorgaben bzw. Clubvorgaben seiner Mitglieder daraufhin, ob sie das tatsächliche Spielpotenzial wiedergeben.
(DGV-Vorgabensystem 3.15.1)
Für eine richtige und faire jährliche Überprüfung seiner DGV - Stammvorgabe werden von jedem Spieler mindestens vier vorgabenwirksame Ergebnisse zwischen zwei aufeinander
folgenden jährlichen Überprüfungen benötigt. Diese Vorgaben werden im Vorgabenstammblatt als „aktiv“ gekennzeichnet, um zu dokumentieren, dass die Vorgabe aufgrund einer ausreichenden Anzahl von Daten hinreichend aussagekräftig das Spielpotenzial widerspiegelt.
„No return“ zählt zu der Mindestanzahl von vier Ergebnissen hinzu, wenn diese Ergebnisse in Stableford-Nettopunkte umgerechnet wurden.
(DGV-Vorgabensystem 3.15.2)
Bei der jährlichen Überprüfung prüft der Vorgabenausschuss die Stammvorgaben der Spieler mit aktiven DGV - Stammvorgaben 0,1 bis 36,0 und passt diese dann ggf. an. Anpassungen in der (oder in die) Vorgabenklasse 1 müssen vom Verband genehmigt werden.
Über Veränderungen von DGV - Stammvorgaben +1,0 oder besser entscheidet der DGV.
Liegen nicht mindestens vier Ergebnisse vor, gilt die DGV - Stammvorgabe als nicht aktiv und bleibt unverändert.
(DGV-Vorgabensystem 3.15.3)
Der Vorgabenausschuss muss nach den EGA-Richtlinien ein Protokoll der Veränderungen erstellen und unabhängig hiervon den Spieler von der Veränderung seiner Vorgabe informieren.
(DGV-Vorgabensystem 3.15.6)
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