| DGV-Vorgabensystem |
Erläuterung |
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1.21 Inaktive DGV-Vorgabe
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Eine DGV-Stammvorgabe gilt allein für Zwecke des DGV-Vorgabensystems als inaktiv, wenn sie auf drei oder weniger vorgabenwirksamen Runden in der vorigen Saison beruht und nicht während der jährlichen Überprüfung der Vorgaben bestätigt oder angepasst wurde.
Anmerkung: Eine inaktive DGV-Stammvorgabe gilt wieder als aktiv, sobald drei vorgabenwirksame Ergebnisse eingereicht werden.
Weder das Spielrecht eines Spielers noch sein Mitgliedschaftsstatus werden durch den Status einer inaktiven DGV-Stammvorgabe berührt.
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Erspielt ein Spieler mindestens vier vorgabenwirksame Ergebnisse im Jahr, so hat er seinem Heimatclub im Sinne der Grundlagen des DGV-Vorgabensystems ausreichende Informationen über sein wirkliches Spielpotenzial nachgewiesen. Seine Stammvorgabe
kann ordnungsgemäß, d. h. tatsächlich aktuell und genau genug geführt werden.
Eine solche Vorgabe auf Basis von mindestens vier Ergebnissen gilt als „aktiv“, anderenfalls gilt die Vorgabe im Sinne des Vorgabensystems als „inaktiv“. Letzteres bedeutet nicht etwa, dass diese Vorgaben nicht gültig wären. Nur aktive Stammvorgaben jedoch können durch die jährliche Überprüfung bestätigt oder angepasst werden.
Eine nicht aktive DGV-Stammvorgabe kann, je nach Entscheidung der Spielleitung, mitunter nicht dazu berechtigen, in Konkurrenz an bestimmten Wettspielen teilzunehmen und sollte eher zu privatem Spiel genutzt werden. Um nicht aktive Vorgabe wieder als aktiv geführt zu bekommen, sind drei vorgabenwirksame Ergebnisse notwendig.
(DGV-Vorgabensysstem 3.12.4)
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