Achtung: Diese Fragensammlung ersetzt nicht das Amateurstatut in Abschnitt IV der
Golfregeln. Verbindliche Entscheidungen zum Amateurstatut werden vom DGV-Ausschuss Regeln und Amateurstatut getroffen.
Welche besonderen Gründe gibt es für die Anwendung des Amateurstatuts im Golfsport?
Das Amateurstatut im Golfsport besteht, regelmäßig überarbeitet, seit 1885. Der
Grundgedanke ist, dass ein Amateurgolfer Golf aus Spaß an der Freude und nicht aufgrund „finanziellen Anreizes“ spielt.
Der Golfsport weist gegenüber allen anderen Sportarten zwei Besonderheiten auf: Auf einer Golfrunde ist der Spieler häufig unbeaufsichtigt, und es existiert ein Vorga-bensystem.
Könnten Preise und/oder sonstige finanzielle Vorteile in unangemessener Höhe
angenommen werden, könnte dies dazu verleiten, die Regeln nicht jederzeit konse-quent einzuhalten und die Höhe der persönlichen Vorgabe zu manipulieren. Der DGV ist mit dem Amateur Status Committee des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews der Auffassung, dass eine Unterscheidung zwischen Amateur- und Profigolf sinnvoll erscheint, um im Bereich des Amateurgolf den Einfluss kommerzieller und finanzieller Interessen zum Wohle des Golfsports zu begrenzen.
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Wo liegt die Wertgrenze für Preise und wie wird diese ermittelt?
Hierfür ist in Regel 3-2. des Amateurstatuts eine klare Definition zu finden:
3-2. Wertgrenze
a. Allgemeines
Ein Golfamateur darf keinen Preis oder Preisgutschein (mit Ausnahme eines symbo-lischen Preises) annehmen, wenn der Wert € 750 bzw. den Gegenwert überschreitet.
Diese Wertgrenze bezieht sich auf die Gesamtheit aller Preise oder Preisgutscheine, die ein Golfamateur während eines Wettspiels oder im Rahmen einer Serie von Wettspielen erhält, ausgenommen Hole-in-One-Preise.
Ausnahme: Hole-in-One-Preise (siehe Regel 3-2b)
Die Veranstaltung einer Verlosung (bzw. Tombola o. ä.) mit Gewinnen, deren einzelner Wert über Euro 750 liegt, gilt als Umgehung der o. g. Regeln, ebenso wie die Annahme eines solchen Gewinns, wenn die Teilnahme am Wettspiel Voraussetzung für die Teilnahme an der Verlosung war und nicht auch eine hinreichende Anzahl Personen, die nicht am Wettspiel teilgenommen haben, sich an der Verlosung beteiligen.
Anmerkung 1: Diese Wertgrenze bezieht sich auf jede Form eines golferischen Wettbewerbs, gleich ob dieser auf einem Golfplatz, einer Driving Range oder einem Golfsimulator stattfindet, einschließlich Nearest to the Hole- oder Longest Drive-Wettbewerben.
Anmerkung 2: Die Spielleitung eines Wettspiels ist dafür verantwortlich, den Einzelhandelswert eines Preises zu prüfen.
Anmerkung 3: Es wird empfohlen, dass der Gesamtwert aller Preise in einem Brutto-Wettspiel oder jeder Vorgabenklasse in einem Handicap-Wettspiel nicht die genannte Wertgrenze bei einem 18-Löcher-Wettspiel um das Doppelte, bei 36-Löcher-Wettspielen um das Dreifache, bei 54-Löcher-Wettspielen um das Fünffache und bei 72-Löcher-Wettspielen um das Sechsfache übersteigt.
b) Hole-in-One-Preise
Ein Golfamateur darf für ein Hole-in-One, das er während einer Runde Golf erzielt, einen Preis, einschließlich eines Geldpreises, annehmen, der die Wertgrenze nach Regel 3-2a übersteigt.
Anmerkung: Das Hole-in-One muss während einer Golfrunde erzielt werden und zufällig beim Spiel dieser Runde vorkommen. Separate Wettbewerbe mit mehrfachen Versuchen, Wettbewerbe auf anderem Gelände als Golfplätzen (z. B. Driving Range oder Simulator) und Puttwettbewerbe fallen nicht unter diese Ausnahme und sind den Einschränkungen und Wertgrenzen aus Regel 3-1 und Regel 3-2a unterworfen.
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Kann ein Sponsor die Wertgrenze für Preise umgehen, indem er an Stelle des Einzelhandelspreises seinen niedrigeren Einkaufspreis für das Produkt angibt?
Nein. Der "Einzelhandelswert" eines Preises ist definiert als "der übliche empfohlene Verkaufspreis, zu dem die Ware für Jedermann im Einzelhandel erhältlich ist." Dies schließt Discount-Märkte mit ein, jedoch muss die Ware dann dort über einen ausreichenden Zeitraum und in mehreren Geschäften öffentlich beworben und für Jedermann verfügbar sein. Speziell im Preis herabgesetzte oder nur kurzzeitig verfügbare Angebote sowie auf bestimmte Kunden beschränkte Angebote fallen nicht unter diese Definition.
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Was ist bei der Teilnahme an einer Tombola oder Verlosungen zu beachten,wenn Preise darin die Wertgrenze von 750 Euro überschreiten?
Eine solche Tombola in Zusammenhang mit einem Golf-Wettspiel verstößt gegen die
Regeln des Amateurstatuts, es sei denn
a) es handelt sich um eine echte Verlosung und
b) die Teilnahme ist einer größeren Anzahl Personen möglich und
c) die Teilnahme an dem Wettspiel ist nicht Teilnahmevoraussetzung für die Verlosung.
Wenn die Voraussetzungen a) – c) erfüllt sind, ist die Wertgrenze aus Regel 3-2.a des Amateurstatuts bei Preisen aus einer derartigen Tombola oder Verlosung nicht anwendbar. Wenn die Teilnahme an einem Wettspiel oder ein bestimmtes Ergebnis in diesem Wettspiel (sei es eine Schlagzahl, ein "Longest Drive", ein "Hole in one" o. ä.) Voraussetzung für die Teilnahme an der o. g. Verlosung ist, wird dies als ein Verstoß gegen das Amateurstatut angesehen.
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Welche Vergütung oder Entschädigung darf ein Golfamateur für Unterricht annehmen?
Ein Golfamateur darf keine Vergütung oder Entschädigung für die "Unterweisung im Golfspielen" annehmen. Es gibt nur eine Ausnahme, nach der ein Golfamateur für Golfunterricht "bezahlt" werden kann. Regel 5-2.b des Amateurstatuts definiert diese wie folgt:
5-2. Zulässige Vergütung oder Entschädigung
a) Schulen, Hochschulen etc.
Ein Golfamateur, der Bediensteter einer Bildungseinrichtung oder eines Bildungsprogramms ist, darf Vergütung oder Entschädigung für die Unterweisung von Schülern bzw. Studenten dieser Einrichtungen oder Programme annehmen, wenn diese zeitlich weniger als die Hälfte der Gesamtheit aller seiner Aufgaben als Angestellter oder Berater bei der betreffenden Institution ausmacht.
b) Genehmigte Programme
Ein Golfamateur darf Auslagenerstattung, Bezahlung oder sonstige Vergütung für die Unterweisung im Golfspiel annehmen, wenn diese Unterweisung Teil eines Programms ist, das im Vorhinein vom DGV genehmigt worden ist.
Diese Regel soll die Einbindung von ehrenamtlichen Helfern in Projekte fördern, die sich mit der Heranführung von Jugendlichen an den Golfsport beschäftigen. In Deutschland trifft dieser Fall nur auf Golfamateure zu, die mindestens Inhaber einer C-Trainer-Lizenz sind. Es ist hierbei zu beachten, dass diese Ausnahme nur für den Unterricht von Jugendlichen gilt und dass die Obergrenze der Aufwandsentschädigung (ohne das vom DGV ein Einzelbelegnachweis gefordert wird) für derartigen Unterricht bei € 1.848,-- / Jahr liegt. Bei darüber hinausgehender Aufwandsentschädigung ist stets ein Einzelbelegnachweis erforderlich.
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Ein Golfamateur, der nicht ein Angestellter der betreffenden Golfanlage ist, erteilt auf einem Golfplatz oder einer Übungsanlage eine Anzahl unbezahlter Golfunterrichtsstunden. Ist dies ein Verstoß gegen das Amateurstatut?
Nein. Dies ist kein Verstoß gegen Regel 5-1. des Amateurstatuts, sofern der
Golfamateur hierbei weder direkt noch indirekt eine Bezahlung oder sonstige Aufwandsentschädigung annimmt.
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Ist es für einen Golfamateur zulässig, Ware ohne Bezahlung anzunehmen?
Ja. Ein Golfamateur darf Bälle, Schläger, Kleidung und sonstige Ware von dem jeweiligen Hersteller ohne Bezahlung annehmen, sofern hiermit keine Werbung verbunden ist. (s. hierzu Anmerkung zu Regel 6-2.)
Ein Golfamateur darf keinesfalls die ohne Bezahlung erhaltenen Bälle, Ausrüstung oder andere Ware verkaufen. Wenn er so handelt, verstößt dies gegen die Definition
"Golfamateur" und der Amateurstatus kann aberkannt werden.
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Ist es für einen Golfamateur zulässig, seine Erfahrung oder sein Ansehen dazu zu nutzen, Vorteile daraus zu erzielen?
Nein. Ein Golfamateur mit Golferfahrung oder Ansehen im Golfsport darf diese Erfahrung oder das Ansehen nicht durch Zurverfügungstellung seines Namens oder Bildes
für Werbung oder Verkauf von irgendetwas dazu nutzen, Bezahlung, Vergütung, persönliche Vergünstigungen oder einen finanziellen Vorteil zu erlangen.
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Inwieweit dürfen Sponsoren werbliche Gegenleistungen erhalten, wenn diese Sponsoren Golfverbände oder Vereine sponsern?
- Einzelspieler
Der Name eines gewerblichen Sponsors darf nicht irgendwo auf der Golftasche oder
dem Schirm angebracht sein (außer der Sponsor ist der Hersteller). Eine Golftasche,
die durch den Hersteller zur Verfügung gestellt wird, darf nicht neben dem Hersteller-namen auch noch den Namen des Spielers tragen.
Bei Bekleidung (incl. Kopfbedeckungen), die von einem gewerblichen Sponsor an Einzelspieler ausgegeben wird, darf sich darauf nur ein kleines Logo des Herstellers der Bekleidung/der Kopfbedeckung sowie des betreffenden Wettspiels befinden, welches bei Bedarf den Namen/das Logo des Sponsors des Wettspiels beinhalten kann. Wenn Bekleidung oder Kopfbedeckungen von einem Sponsor an Einzelspieler in einem Wettspiel ausgegeben werden, müssen diese für alle Spieler und nicht nur für ausgewählte Spieler zur Verfügung stehen.
Ein Einzelspieler darf einen Schirm benutzen, der den Namen eines Unternehmens
trägt sowie die Bezeichnung entweder eines Wettspiel-Sponsors, jedoch darf ein sol-cher Name nicht mit dem eines Einzelspielers verbunden sein.
- Mannschaften
Auf Kleidung, Golftaschen oder Schirmen von Mannschaftsspielern darf neben dem
Logo der Mannschaft und dem serienmäßigen Logo des Herstellers jeweils einmal das Logo eines Sponsors angebracht sein. Dieses darf einen Umfang von 50 cm nicht überschreiten.
Der Name von Spielern darf, sofern diese nicht „Ansehen und Erfahrung im
Golfsport“ genießen, einmal unauffällig auf der Kleidung bzw. der Golftasche ange-bracht werden.
Anmerkung 1: Ein Spieler darf Ausrüstung von jedem annehmen, der damit handelt,
soweit Werbung damit nicht verbunden ist.
Anmerkung 2: Auf einer Tasche, Bekleidung oder einem Schirm darf nicht erschei-nen "Die Clubmannschaft des GC xyz kauft bei abc". Ebenso gilt dies für den Namen eines Einzelspielers.
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Ist "Zocken" zulässig?
Die Ansicht des DGV und des R&A zu Wetteinsätzen
Die Definition "Golfamateur" legt fest, dass nur derjenige ein Golfamateur ist, der Golf
als Sport betreibt, für den er weder eine Entschädigung erwartet noch ein Einkom-men damit erzielen will. Der DGV ist in Übereinstimmung mit dem R&A der Ansicht, das ein finanzieller Anreiz in Form von Wetten oder Glücksspiel im Amateurgolf zu einem Missbrauch oder einer Manipulation der Regeln des Spiels wie auch des Vor-gabensystems führen kann. Dies würde dem Ruf des Golfspiels abträglich sein.
Der DGV hat jedoch keine Einwände gegen das Spiel um Einsätze zwischen einzel-nen Spielern oder Mannschaften, wie es im Spiel gelegentlich vorkommt. Die Teil-nahme an diesen Wetteinsätzen muss jedoch auf die beteiligten Spieler beschränkt bleiben, wobei jeder Spieler nur auf sich selbst oder seine Mannschaft setzen darf. Nur die Summe der Einsätze, die von den Spielern selbst gemacht wurden, darf als Gewinn zur Verfügung stehen.
Der DGV ist im Zusammenhang mit Amateurgolf gegen jede andere Form von Glücksspiel, wenn dieses für die Öffentlichkeit veranstaltet wird oder die Spieler auch auf andere Teilnehmer und nicht nur auf sich selbst oder ihre Mannschaft setzen können. Derartige Wetteinsätze sind unvereinbar mit dem Sinn und Inhalt der Regeln zum Amateurstatus.
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Darf ein Auto als Hole-in-One-Preis ausgesetzt werden?
Ja, sofern es für ein Hole-in-one ausgesetzt wird, dass mit einem Schlag erzielt wird, der im Spiel der festgesetzten Runde anfällt.
Wird das Hole-in-one in einem separaten "Zielschießen" gespielt, gilt nach wie vor die Wertgrenze von € 750,-- .
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Was passiert, wenn ein Amateur ein Auto als Hole-in-One-Preis annimmt?
Wurde das Hole-in-one während der festgesetzten Runde erzielt, so liegt kein Verstoß gegen das Amateurstatut vor.
In anderen Fällen wird dem Spieler sein Amateurstatus und damit auch sein Handicap aberkannt. Eine weitere Teilnahme an Wettspielen um Nettopreise ist für den Spieler damit nicht mehr möglich.
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Darf ein Sponsorenlogo auf der Kleidung oder Ausrüstung eines Spielers angebracht werden?
Ja, Einschränkungen macht das Amateurstatut nur für Spieler mit "Golferfahrung oder Ansehen im Golfsport" (Ziffer 6 des Amateurstatuts). Welche Spieler unter diese Kategorie fallen, regelt dieses
Merkblatt.
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Darf ein Amateur sich seinen eigenen Namen auf dem Golfbag anbringen lassen?
Ja, Einschränkungen macht das Amateurstatut nur für Spieler mit "Golferfahrung oder Ansehen im Golfsport" (Ziffer 6 des Amateurstatuts). Welche Spieler unter diese Kategorie fallen, regelt dieses
Merkblatt.
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Dürfen Amateure Zahlungen annehmen, die einen Teil ihrer Lebenshaltungskosten decken?
Dies ist tatsächlich nach Ziffer 4-3 des Amateurstatuts 2012-2015 zulässig. Einzelheiten beschreibt dieses
Merkblatt.
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