Regeländerungen ab 2008
Die wichtigsten Änderungen zu den Golfregeln 2008 - 2011 wurden vom R&A bekanntgegeben. Der DGV veröffentlicht hier die deutsche Übersetzung der wesentlichen Neuheiten.
Regel 12-2 Ball identifizieren:
Regel 12-2 schränkt nicht mehr ein,
an welchen Stellen des Platzes der Ball identifiziert werden darf. Dies darf
also nun auch, im Gegensatz zu früher, im Hindernis geschehen, wo es bisher
verboten war. (siehe auch entsprechende Änderung zu Regel 15-3, Strafloses
Spielen eines falschen Balls im Hindernis ist nicht mehr straflos).
Regel 15-3 Falscher Ball:
Da ein Spieler nach Regel 12-2 (s. o.)
seinen Ball nun im Hindernis identifizieren darf, ist er auch dort dafür
verantwortlich, den richtigen Ball zu spielen. Dementsprechend fallen für das
Spielen eines falschen Balls im Hindernis nun zwei Strafschläge an.
Regel 14-3 Künstliche Hilfsmittel, ungebräuchliche Ausrüstung und
ungebräuchliche Nutzung von Ausrüstung:
Die Regel enthält nun eine
Anmerkung, die die Einführung einer Platzregel zum Gebrauch von
Entfernungsmessern ermöglicht. Ohne eine solche Platzregel bleiben jegliche
Entfernungsmesser verboten. Wird die Platzregel erlassen, so dürfen nur Geräte
verwendet werden, die ausschließlich die direkte Messstrecke anzeigen und keine
anderen Rechenfunktionen enthalten.
Regel 16-1e Über oder auf der Puttlinie stehen:
Wenn ein Spieler
unabsichtlich, oder um seinen Mitbewerben nicht in die Puttlinie zu treten, auf
oder quer über seiner Puttlinie steht, so gilt dies nicht als Verstoß gegen
Regel 16-1e. Eine regelmäßige „Puttroutine“, die eine solche Standposition zum
Inhalt hat, bleibt jedoch unzulässig (bisher nur in einer Entscheidung
geregelt).
Regel 24-1 Bewegliche Hemmnisse:
Es ist nun erlaubt, einen
bedienten, hingelegten oder hochgehaltenen Flaggenstock zu bewegen, auch wenn
ein Ball in Bewegung ist.
Anhang II
Ziffer 4.c „Trampolineffekt“ des Schlägerkopfes:
Hier wird unter
Bezug auf ein Testverfahren des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews
(R&A) ein höchstzulässiger „Trampolineffekt“ eines Golfschlägerkopfes
festgesetzt. Jegliche Schläger mit einem höheren Wert sind seit dem 01.01.2008
nicht mehr zugelassen. Es liegt in der Verantwortung jedes Spielers, Schläger zu
benutzten, die der neuen Regel entsprechen. Die Begründung für diese weltweit
für Profis und Amateure geltende Neuregelung ist verständlich: Der von den
Herstellern von Golfschlägern konsequent betriebene Fortschritt in der
Schlägertechnologie führt zu kontinuierlich zunehmenden Schlaglängen sowohl im
Profi- als auch im Amateurbereich. Die mit hohem Investitionsvolumen errichteten
Golfplätze werden dadurch „immer kürzer“. Auf Par-5-Löchern wird nicht selten
bereits heute, entgegen der Konzeption, das Grün mit dem zweiten Schlag
erreicht. Um den Charakter vieler Golfanlagen zu wahren, wären bei ungehinderter
Entwicklung regelmäßige Anpassungen und kostenintensive Umbaumaßnahmen nahezu
unumgänglich.
R&A und United States Golf Association haben bereits im August 2002 die nun geltende Regel angekündigt und damit Schlägerherstellern, Handel und Golfspielern ermöglichst, sich frühzeitig auf die Neuerung einzustellen.
Die Feststellung, ob ein Schlägerkopf ggf. unzulässig ist, wird durch Einblick in die vom R&A geführte „List of Non-conforming Drivers“ erleichtert, wobei diese Liste nicht abschließend ist. Sie ist im Internet unter www.randa.org, dort „Rules“, „Equipment“, Driving Clubs“ einzusehen. Denkbar ist auch, dass eine Spielleitung die „List of Conforming Driver Heads“ des R&A ausdrücklich in der Ausschreibung eines Wettspiels in Kraft setzt. Dann muss ein Driver dieser Liste gespielt werden. Dies wird im Rahmen des Clubwettspielbetriebs jedoch ausdrücklich nicht empfohlen.
Es gibt Schläger, die auf keiner der beiden Listen erscheinen. Diese gelten, sofern nicht ausnahmsweise die „List of Conforming Drivers“ in Kraft gesetzt wurde, als zugelassen, wenn nicht andere Anzeichen dafürsprechen, dass diese Schläger unzulässig sind.
Unter www.golf.de/dgv/regularien/golfregeln
und www.randa.org sind ausführlichere
Informationen zur Limitierung des „Trampolineffekts“ von Schlägerköpfen
aufgeführt.
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