Regeländerung für Driver seit 2008
Bereits seit 2003 dürfen Golfschläger mit dem so genannten „Trampolineffekt“ bei internationalen Wettspielen nicht mehr benutzt werden. Seit Januar 2008 gilt diese Regelung für alle Wettspiele und alle Golfspieler.
Driver, die 1998 oder früher hergestellt worden sind, fallen nicht unter diese Regelung. Für alle später produzierten Driver finden Sie auf der Homepage des Royal and Ancient Golf Club of St. Andrews (R&A) unter www.randa.org/rules/equipment/drivingClubPolicy die wöchentlich aktualisierten Listen „List of Conforming Driver Heads” sowie die „List of Non-Conforming Drivers“.
Die in der Liste der „Non-Conforming-Drivers“ aufgeführten Schläger sind für Wettspiele keines Falls zugelassen. Die Spielleitung kann außerdem die „List of Conforming Diver Heads“ in Kraft setzen, in der die Schlägerköpfe nach Typ und Neigung der Schlagfläche (Loft) aufgeführt sind. Dies muss in dem Fall Bestandteil der Ausschreibung sein.
Schläger, die auf keiner der beiden Listen aufgeführt sind gelten als zugelassen, wenn nicht andere Anzeichen dafür sprechen, dass sie unzulässig sind.
Ein vor 1999 hergestellter Schläger ist von dieser Regelung ausgenommen und darf in jedem Fall eingesetzt werden.
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