DGV-Ausweis - Ausweiskennzeichnung

Gedanken zur Ausweiskennzeichnung

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„Fünf Gedanken zur Möglichkeit der Ausweiskennzeichnung ab 2009“ Ein Beitrag im Fachmagazin Golfmanager vom 16. September 2008 von Peter Foerstendorf, Deutscher Golf Verband e.V. (Präsidiumsmitglied, Vorsitzender des Ausschusses Marketing und Betrieb von Golfanlagen).

Jetzt sind Sie dran!

Fünf Gedanken zur Möglichkeit der Ausweiskennzeichnung ab 2009

1. Der Golfmarkt segmentiert sich. Die „eine“ Lösung für alle Marktteilnehmer (DGV-angehörige Golfanlagen) wird es immer weniger geben. Deshalb haben auf den zwei zurückliegenden Verbandstagen natürlich auch nicht alle DGV-Mitglieder für eine freiwillige Ausweiskennzeichnungsmöglichkeit ab 2009 votiert. Aber immerhin jeweils zwei Drittel der Delegierten! Artikuliert eine derart große Mehrheit einen klaren Wunsch, ist dies eine Aufforderung an die Verbandsführung zum Handeln. Ergebnis: die neue Ausweiskennzeichnungsregelung.

2. Anspruch des Deutschen Golf Verbandes ist es, den zu beobachtenden Wandel des Golfmarktes im Interesse seiner Mitglieder zu begleiten und, wo möglich, zu gestalten. Dabei kann sich weder der Verband, noch können sich seine Mitglieder gegen Marktmechanismen stellen. Verwechseln darf man diese Erkenntnis allerdings nicht mit einer „Kapitulation vor einem freien Spiel der Kräfte“, das den Interessen einiger Weniger dient, die große Mehrheit der DGV-Mitglieder jedoch nur als Zaungäste zurücklässt. Dem Anspruch, den Wandel zu organisieren, entspricht der Schritt weg von einer negativen Pflichtkennzeichnung und hin zu einer freiwilligen Positivkennzeichnung der DGV-Ausweise für diejenige Golfanlage, die diesem Konzept folgen möchte.

3. Der DGV-Ausweis ist ein attraktives Marketinginstrument für die DGV-angehörigen Golfanlagen. Als „selbstständig handelbares Wirtschaftsgut“, vollkommen losgelöst von einer einzelnen Golfanlage, war und ist der Ausweis jedoch nicht gedacht. Insbesondere ist der Ausweis keine „Spielberechtigungskarte“. Wird er als solche in größerem Umfang angeboten, darf es durchaus richtig sein, dass DGV-Mitglieder, die diesem Geschäftsmodell nicht folgen, dies auf ihren Mitgliedsausweisen transparent machen dürfen (Kennzeichnung mit „R“ für regional).

4. Wer sich zur Kennzeichnung der DGV-Ausweise entscheidet, kann dafür gute Gründe ins Feld führen: Er signalisiert mit der Kennzeichnung „R“ für seine Mitglieder, dass er das Leistungsversprechen des Ausweises „spiele Golf!“ auf seiner eigenen Anlage einlöst. Insbesondere das Geschäftsmodell der Kartenhändler mit Fernmitgliedschaften funktioniert grundlegend anders: Solche Fernmitgliedschaftenanbieter verkaufen die Leistungen Dritter, nämlich die Gastspielmöglichkeit auf den Golfanlagen anderer DGV-Mitglieder. Hier Transparenzkriterien anzubieten, kann nicht so ganz falsch sein.

5. Wie immer man zur freiwilligen Kennzeichnungsmöglichkeit ab 2009 steht: Professionell ist allein eine klare Positionierung jedes DGV-Mitglieds unter Berücksichtigung der eigenen Geschäftsziele, der Ausrichtung der eigenen Golfanlage und der eigenen Auffassung über ein gesundes weiteres Wachstum des Golfsports in Deutschland. Egal wie die Entscheidung ausfällt: Sie sollte klar, abwägend und möglichst jetzt erfolgen.


Peter Foerstendorf
Deutscher Golf Verband e. V.
(Präsidiumsmitglied, Vorsitzender des Ausschusses Marketing und Betrieb von Golfanlagen)





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